Werbung
Wie ein Sprecher des Bonner Landgerichts am Dienstag bestätigte, haben sich der 28 Jahre alte Kläger und das Land auf diesen von den Richtern vorgeschlagenen Vergleich geeinigt. Der Häftling wurde nach eigenem Bekunden von der Anstaltsärztin nicht ernst genommen, als er bei ihr mit extrem juckendem, roten Ausschlag vorstellig wurde. Später entdeckte er die Wanzen in seinem Bett. Der verurteilte Räuber hatte der JVA eine Amtspflichtverletzung vorgeworfen und ursprünglich 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert. Diese Klageforderung erschien den Richtern jedoch zu hoch gegriffen.