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Grundrechte und Verfassungsrecht | 09.08.2016

Gleich­behandlungs­gesetz

Bilanz nach zehn Jahre Gleich­behandlungs­gesetz: Diskriminierung ist immer noch ein Thema

Mehr als 30 Prozent der Menschen fühlen sich immer noch diskriminiert

Hat sich denn gar nichts geändert? Frauen klagen über schlechtere Bezahlung als ihre männlichen Kollegen, Behinderte über die Benachteiligung bei der Jobsuche, Muslime über geringere Chancen auf dem Wohnungs­markt, ein Ausländer kritisiert die verweigerte Aufnahme in ein Fitnessstudio oder eine Mutter das Still-Verbot in einem Café: Diskriminierung ist immer noch allgegenwärtig, obwohl 2006 das „Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz“(AGG) eingeführt wurde.

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Seitdem sind die Kontroversen um das Thema nicht verstummt. Was manche einen Sieg für die Menschen­rechte nannten, war für andere entweder sinnlos und teuer, oder eben nicht konsequent genug. Am Dienstag soll nun zehn Jahre später eine Bilanz gezogen werden. Wissenschaftler legen einen sogenannten Evaluations­bericht vor.

Benachteiligungen in der Arbeitswelt und im Zivilrecht sollten verhindert werden

Mit dem Gesetz sollte Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Welt­anschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität eingedämmt werden. Und das nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch im Zivilrecht, etwa bei der Anmietung einer Wohnung, oder im Alltags­leben, im Sportverein zum Beispiel.

Gesetz auf Druck der EU beschlossen

Das Gesetz war nach langem Streit auf Druck der EU und des Europäischen Gerichts­hofs zu Zeiten der großen Koalition aus Union und SPD beschlossen worden. Der Anfang war holprig. Die Unterschrift des damaligen Bundes­präsidenten Horst Köhler verzögerte sich, Nach­besserungen am Gesetzes­text waren notwendig. Die Wirtschaft bezifferte die zusätzlichen Kosten auf 1,73 Milliarden Euro pro Jahr. Juristen befürchteten eine Klagewelle - dazu kam es aber nicht.

Nach einer Umfrage 2015 haben immer noch 31,4 Prozent der Menschen in Deutschland nach eigener Aussage in den letzten zwei Jahren Diskriminierungs­erfahrungen gemacht, 14,8 Prozent wegen ihres Alters, 9,2 Prozent wegen ihres Geschlechts, 8,8 Prozent wegen ihrer Religion oder Welt­anschauung. Die meisten Beschwerden betreffen die Arbeit, aber auch in der Freizeit, bei Behörden, im Gesundheits­wesen oder eben auf dem Wohnungs­markt wird Diskriminierung gemeldet.

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Gericht entscheidet über diskriminierende Jobanforderungen

Ein erster wegweisender Prozess 2007: Ein Betriebsrat zieht vor Gericht, weil die Frauen in einem Logistik­unternehmen rund 300 Euro weniger verdienen als Männer - bei gleicher Arbeit. 2009 stellt das Arbeits­gericht Berlin fest, dass „Deutsch als Mutter­sprache“ eine diskriminierende Job­anforderung ist. 2010 wird eine Immobilien­verwalter zu Schaden­ersatz verurteilt, weil er nicht an Schwarze und Türken vermieten will.

2013 stärkt das Bundes­arbeits­gericht den Kündigungs­schutz für Aidskranke und andere chronisch kranke Angestellte. 2016 kündigt Justizminister Heiko Maas (SPD) an, nach einem entsprechenden Gutachten die Reha­bilitierung homosexueller Männer, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt worden waren, voranzubringen.

Aber auch so etwas gibt es: Der Europäische Gerichtshof entscheidet vor kurzem gegen sogenannte „AGG-Hopper“, die sich auf viele Stellen bewerben, um anschließend nach dem AGG eine Diskriminierung etwa aus Alters­gründen einzuklagen.

Es gibt Reformbedarf

Nach zehn Jahren AGG gibt es Reform­bedarf, etwa wird immer wieder die Einführung eines Verbands­klagerechts gefordert. Damit könnten nicht nur einzelne Betroffene, sondern eben auch Organisationen wir die durch das AGG geschaffene Anti­diskriminierungs­stelle des Bundes vor Gericht ziehen.

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Wirtschaft warnt vorn neunen Vorschriften

Die Wirtschaft aber warnt vor weiteren Vorschriften, auch wenn sich ihr grundsätzlicher Widerstand gegen das Gesetz inzwischen entkrampft hat. Arbeitgeber­präsident Ingo Kramer fordert den Gesetzgeber auf, „sich mit weiterer Regulierung zurückzuhalten“. Ziel müsse ein „Klima der Offenheit und Toleranz sein, das nicht auf Angst vor Strafen, sondern auf kluge Argumente und positive Erfahrungen setzt.“

Quelle: dpa/DAWR/ab
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