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Internetrecht und Urheberrecht | 29.04.2015

Elektronische Leseplätze

Börsenverein des Deutschen Buchhandels: BGH-Urteil bedeutet Enteignung der Verlage

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.04.2015, Az. I ZR 69/11)

Der Börsenverein kritisiert scharf das BGH-Urteil zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat in einer Pressemitteilung das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.04.2015 (Az. I ZR 69/11) scharf kritisiert. Der BGH hatte entschieden, dass Bibliotheken ihren Buchbestand digitalisieren und ihren Nutzern an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen dürfen. Dem Urteil zufolge dürfen Bibliotheken ihren Nutzern sogar erlauben, die Bücher am elektronischen Leseplatz auszudrucken oder auf USB-Sticks zu kopieren.

Börsenverein: „Schwarzer Tag für Forschung und Lehre“

Dies alles soll dem BGH zufolge gegen den Willen der Verlage und unbeachtlich bestehender Lizenzierungsangebote der Verlage erlaubt sein. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels reagierte mit den Worten: „Das ist ein schwarzer Tag für Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen. Wenn die Hauptzielgruppen wissenschaftlicher Werke - nicht nur von Lehrbüchern - sich gratis an den Download-Stationen der Bibliotheken versorgen, dann gibt es keine wirtschaftliche Basis mehr dafür, dass künftig solche Werke überhaupt noch entstehen können.“

Börsenverein sieht wirtschaftliche Grundlage für Entstehung wissenschaftlicher Werke bedroht

Deshalb sei zu befürchten, dass es „in einigen Jahren an den Bibliotheksterminals gar nichts mehr zu kopieren“ gebe. Der Börsenverein will nach Erhalt der Urteilsbegründung prüfen, ob gemeinsam mit dem von dem Urteil direkt betroffenen Verlag Eugen Ulmer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt wird, da die vom BGH vorgenomme Auslegung des Urheberrechts einer vollständigen Enteignung der Verlage gleichkomme.

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