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Kaufrecht | 17.03.2016

VW-Abgas-Affäre

Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen zum VW-Abgas-Skandal: „Bochumer VW-Abgas-Urteil nicht richtungs­weisend“

Auto­besitzern steht weiterhin Rückgabe­recht zu

Nach Ansicht des Bremer Rechts­anwalts Jens-Peter Gieschen steht betroffenen VW-Besitzern auch nach der Entscheidung des Land­gerichts Bochum sehr wohl ein grund­sätzliches Rückgabe­recht für abgas-manipulierte Fahrzeuge zu. Die Richter hatten am Mittwoch eine erste Klage auf Rück­abwicklung eines Kauf­vertrages abgewiesen (@ART2200:anwaltsregister[DAWR berichtete]@).

Autokäufer wollte VW-Tiguan zurückgeben

Der Kläger hatte gegenüber seinem Autohaus verlangt, dass sein VW-Tiguan zurück­genommen wird - gegen Erstattung des Kaufpreises. @ART2200:anwaltsregister[Das Landgericht Bochum wies die Klage ab]@.

„Problematisch ist, dass der Eindruck entsteht, als gäbe es generell keine Aussicht mehr auf Rück­abwicklung. Das ist unzutreffend,“ kommentiert Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, Anwalt in Bremen, die Entscheidung des Land­gerichts Bochum.

Anwalts­liste: Wer als Autokäufer oder VW-Aktionär von dem Abgas­skandal betroffen ist, findet in der Anwaltsliste für VW-Geschädigte Hilfe.

Im Bochumer Fall sei die Klage ausschließlich mit dem mangelhaften Zustand des Fahrzeugs begründet worden. Hätte der Kläger zunächst eine Reparatur gefordert und wäre das Autohaus dem nicht nachgekommen, so hätte der Rücktritt auf die nicht vor­genommene Reparatur gestützt werden können, meint Gieschen.

Höhere Instanzen entscheiden möglicherweise anders

Im vorliegenden Verfahren bestehen nach seiner Ansicht gute Aussichten, dass die Klage in höheren Instanzen anders bewertet wird. Entsprechende Entscheidungen in vergleichbaren Fällen habe etwa das Oberlandes­gericht Oldenburg getroffen (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015, Az. 13 U 73/14). Auch der Anwalt des abgewiesenen Klägers habe bereits den Gang in die nächst höhere Instanz angekündigt.

Problematisch erscheint es laut Gieschen, die Klage­abweisung allein auf diesen Mangel zu stützen. Es sei zwar davon auszugehen, dass der Mangel als solches im Zuge der Rückruf­aktion beseitigt wird. Jedoch seien die Folgen des Rückrufs für das Fahrzeug nicht absehbar und der Umstand, dass an dem Fahrzeug manipuliert wurde, lasse sich auch nicht beseitigen.

Ein schwer­wiegender Mangel, der nach gültiger Rechtsprechung eine Rückgabe begründet, sei neben dem Umstand, dass den Fahrzeugen die Manipulation dauerhaft anhaftet, auch dann gegeben, wenn durch die ange­kündigte Nach­besserung zum Beispiel Mehr­verbrauch oder Leistungs­verlust auftreten.

Das Bochumer Urteil entfalte keine Signal­wirkung für übrige Verfahren und sollte nicht als Niederlage für Verbraucher empfunden werden, so der Rechtsanwalt.

Anwaltsliste zum VW-Abgasskandal

Wer als Autokäufer oder VW-Aktionär von dem Abgas­skandal betroffen ist, findet in der Anwaltsliste für VW-Geschädigte Hilfe.

Quelle: KWAG/DAWR/pt
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