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Ausländerrecht | 07.07.2022

Gesetz­entwurf

Bundeskabinett beschließt Bleibe­perspektive für langjährig Geduldete

Ampel-Koalition gibt einigen eine neue Chance – unter Voraus­setzungen

Was wird aus Ausländern, die zwar keinen regulären Aufenthalts­titel haben, aber dennoch - aus unterschiedlichen Gründen - schon seit Jahren in Deutschland leben? Die Ampel-Koalition gibt denjenigen unter ihnen, die arbeiten und Deutsch lernen, nun eine neue Chance.

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Die Bundes­regierung will Tausenden von Ausländern, die seit Jahren ohne gesicherten Aufenthalts­titel in Deutschland leben, eine langfristige Bleibe­perspektive eröffnen. Dafür hat das Kabinett ein sogenanntes Chancen-Aufenthalts­recht beschlossen. Es soll für Menschen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grund­ordnung bekennen.

Für wen die Neuregelung gilt – und für wen nicht

Der Gesetz­entwurf aus dem Haus von Bundesinnen­ministerin Nancy Faeser (SPD) zielt auf Ausländer ab, die sich seit Jahren von Duldung zu Duldung hangeln. Wer mehrfach falsche Angaben gemacht oder über seine Identität getäuscht hat, um seine Abschiebung zu verhindern, soll von der Möglichkeit nicht profitieren. Auch Straftäter sind ausgenommen. Diejenigen, die von dem neuen Paragrafen im Aufenthalts­recht profitieren sollen, haben laut Entwurf drei Jahre Zeit, um eine Aufenthalts­erlaubnis zu beantragen.

„Brücke in ein besseres Leben”

„Für rund 135 000 Menschen ist das die Brücke in ein besseres Leben in Deutschland, für mehr Menschlichkeit statt Misstrauen im Aufenthalts­recht“, sagt die Integrations­beauftragte der Regierung, Reem Alabali-Radovan (SPD). „Mit dem Chancen-Aufenthalts­recht ermöglichen wir Perspektiven für Menschen, die bereits Teil unserer Gesellschaft sind, und schaffen die entwürdigenden Ketten­duldungen endlich ab“, heißt es von der Grünen-Bundestags­fraktion.

Scharfe Kritik kommt aus der Union, die von 2005 bis 2021 durchgehend den Bundes­innen­minister gestellt hatte. „Die Ampel schafft mit dem Gesetz­entwurf massive zusätzliche Anreize, illegal nach Deutschland ein­zuwandern“, sagt die stellvertretende Fraktions­vorsitzende Andrea Lindholz. „Die Menschen in den Herkunfts­ländern wissen doch vielfach gar nichts von einer Stichtags­regelung, sondern bekommen nur mit, dass ihr Verwandter oder Bekannter dauerhaft in Deutschland bleibt“, vermutet die CSU-Politikerin. Manche, die besser informiert seien, dürften auf eine erneute Sonder­regelung in der Zukunft hoffen.

Mit der Neuregelung „korrigieren wir die jahrelangen Versäumnisse von CDU und CSU und erkennen die Realitäten in diesem Land an“, sagt der innen­politische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann. Außerdem sei es unverständlich, „wenn wir gut integrierte Menschen in ihr Heimatland zurück schicken, um dann mühsam die hier dringend benötigten Arbeits­kräfte im Ausland anzuwerben“.

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Aufenthaltstitel für zwölf Monate

Der neue Aufenthalts­titel soll für ein Jahr gelten. In dieser Zeit erhält der Ausländer Gelegenheit, die Voraus­setzungen für einen lang­fristigen Aufenthalt zu erfüllen: das sind vor allem die Sicherung des Lebens­unterhalts, Deutsch­kennt­nisse und der Identitäts­nachweis. Gelingt ihm das nicht, rutscht er entweder zurück in die Duldung oder wird - falls dafür Voraus­setzungen vorliegen sollten - abgeschoben.

Und noch eine Änderung beinhaltet der Entwurf: Bislang konnten gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende im Alter von bis zu 21 Jahren nach vier Jahren Aufenthalt ein Bleiberecht erhalten. Das soll künftig schon nach drei Jahren möglich sein. Die Alters­grenze steigt zudem auf 27 Jahre.

Bundestag muss noch zustimmen

Bevor das geänderte Aufenthalts­recht in Kraft treten kann, muss zwar noch der Bundestag zustimmen. Aus Sicht von Pro Asyl sollten die Behörden der Länder allerdings jetzt schon niemanden mehr abschieben, der nach der Neuregelung eine Aufenthalts­erlaubnis beantragen könnte.

Teil dieses ersten Migrations­pakets der Ampel-Koalition ist außerdem eine Ver­längerung der Abschiebe­haft für bestimmte Straftäter von drei Monaten auf maximal sechs Monate. Das soll den Behörden mehr Zeit geben, eine Abschiebung vorzubereiten, etwa die Identität zu klären, fehlende Papiere zu beschaffen und einen Platz in einem Flugzeug zu organisieren.

Die Union begrüßt diese Änderung zwar grund­sätzlich. „Sie dürfte aber nur wenige Fälle betreffen“, schätzt Lindholz. Sie sagt: „Die Regelung wirkt wie ein Feigenblatt, um die Un­tätigkeit der Ampel beim Thema Rück­führungen zu verdecken.“ Der FDP-Innen­politiker Stephan Thomae mahnt, um bei Ab­schiebungen voran­zukommen, solle jetzt endlich ein Sonder­bevollmächtigter eingesetzt werden, der sich um Rückführungs­abkommen mit den Herkunfts­ländern kümmert. Auch das hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitions­vertrag vereinbart.

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Künftig Erleichterungen für Fachkräfte und IT-Spezialisten

Künftig soll für Fachkräfte und IT-Spezialisten auch der Familien­nachzug erleichtert werden. „Die Familien dürfen gleich mit einreisen und wir knüpfen daran auch keine besonderen Sprach­kenntnisse“, erklärt Faeser. Clara Bünger, Migrations­expertin der Linken im Bundestag, ist enttäuscht, dass dies vorerst nur für Fachkräfte gelten soll. Sie sagt: „Das Recht auf Familien­leben ist ein Menschen­recht und kein Privileg für Besser­verdienende.“

Auch beim Zugang zu Sprach- und Integrations­kursen sind Änderungen vorgesehen: Künftig sollen alle Asyl­bewerber daran teilnehmen dürfen - unabhängig davon, ob ihr Antrag auf Schutz in Deutschland aussichtsreich ist oder nicht. „Unsere Werte und unsere Sprache zu vermitteln, ist immer wichtig, auch wenn Menschen nur vorüberg­ehend in Deutschland sind“, findet die Bundesinnen­ministerin.

Weitere Reformen geplant

Vor Jahresende will die Ampel-Koalition weitere Reformen zur Migration auf den Weg bringen. Im Koalitions­vertrag sind unter anderem Erleichterungen bei der Ein­bürgerung für Menschen aus der sogenannten Gast­arbeiter-Generation sowie die Einführung einer „Chancen­karte auf Basis eines Punkte­systems“ für die Arbeits­migration vereinbart. Die Integrations­beauftragte sagt: „Heute setzen wir den ersten Meilenstein, im Herbst werden weitere folgen: Wir wollen Beschäftigungs­verbote abschaffen, unser Ein­wanderungs­recht modernisieren und mehr Ein­bürgerungen ermöglichen.“

Quelle: dpa/DAWR/ab
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