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Arbeitsrecht und EU-Recht | 12.05.2023

Whist­leblower-Gesetz

Bundestag billigt Kompromiss beim Whist­leblower-Schutz

Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweis­gebenden Personen

Nach monatelangem Tauziehen hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz von sogenannten Whist­leblowern verabschiedet.

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Hinweis­geber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen durch das am Donnerstag beschlossene Maßnahmen­paket vor Entlassung und Repressalien bewahrt werden. Zudem müssen spezielle Anlauf­stellen geschaffen werden, wo Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder Umwelt­schutz­verstößen entgegen­genommen werden.

Bund und Länder finden Kompromiss

Kurz vor Weihnachten hatte der Bundestag schon einmal ein solches Gesetz beschlossen, doch damals stoppte der Bundesrat das Vorhaben, weil die unions­regierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleineren Unternehmen befürchteten. Deshalb war im Vermittlungs­ausschuss ein Kompromiss erarbeitet worden, der nun vom Bundestag gebilligt wurde. Die noch notwendige Zustimmung des Bundesrats am Freitag gilt ebenfalls als sicher.

Möglichkeiten für anonyme Meldungen wurden beschnitten

SPD-Fraktions­vize Dirk Wiese sprach von „einem guten, einem wichtigen, aber auch einem notwendigen Kompromiss“. Der rechtspolitische Sprecher der Unions­fraktion, Günter Krings (CDU), betonte, im Vermittlungs­ausschuss seien Elemente entfernt worden, die mehr Aufwand und Kosten für die Unternehmen bedeutet hätten, ohne Hinweis­gebern einen Mehrwert zu bringen. Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass sich Whistle­blower bevorzugt an interne Melde­stellen wenden müssen. Beschnitten wurden zudem die Möglichkeiten für anonyme Meldungen. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Weil sich Deutschland dabei zu viel Zeit gelassen hatte, läuft bereits ein Vertrags­verletzungs­verfahren gegen die Bundes­republik.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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