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Parteienrecht | 03.11.2016

NPD-Verbot

Bundes­verfassungs­gericht: Entscheidung zum NPD-Verbot soll Mitte Januar verkündet werden

Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert

Seit Monaten berät das Bundes­verfassungs­gericht im Geheimen über ein NPD-Verbot. Nun soll im Januar die Entscheidung fallen.

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Das Bundes­verfassungs­gericht will nach monate­langen Beratungen sein Urteil im Verbots­verfahren gegen die rechts­extreme NPD am 17. Januar verkünden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin.

Verbot vom Bundesrat beantragt

Das Verbot beantragt hat der Bundesrat. Dafür müsste erwiesen sein, dass die Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern verfassungs­widrig ist. Das hatten die Verfassungs­richter Anfang März in einer drei­tägigen Verhandlung zu klären versucht.

Bei einem Verbot müsste die NPD sich auflösen. Abgeordnete verlören ihr Mandat, das Partei­vermögen könnte eingezogen werden. Ersatz­organisationen dürften sich nicht gründen.

Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Damals kam im Verfahren ans Licht, dass der Verfassungs­schutz bis in die Partei­spitze hinein Informanten hatte. (Az. 2 BvB 1/01)

Richter beraten im Geheimen

Anfang März hatten die Verfassungs­richter in einer großen Verhandlung den Verbots­antrag der Bundes­länder auf Schwach­stellen abgeklopft. Seither dringt so gut wie nichts mehr nach außen. Der Zweite Senat unter Gerichts­präsident Andreas Voßkuhle berät im Geheimen.

Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Partei­verbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungs­feindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Das Bundes­verfassungs­gericht war beim letzten Partei­verbot in den 50er Jahren davon ausgegangen, dass eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grund­ordnung dazukommen muss.

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Parteiverbot muss vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestehen

Heute muss ein Verbot auch vor dem Europäischen Menschen­rechts­gerichtshof bestehen. Im Verlauf der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Verfassungs­richter der Frage der tatsächlichen Bedeutung der NPD im politischen Geschehen einen hohen Stellenwert beimessen.

Die Bundes­länder hatten sich bereits darauf eingestellt, dass in diesem Jahr keine Entscheidung mehr über ein NPD-Verbot fallen wird.

Siehe auch:

Quelle: dpa/DAWR/ab
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