DAWR > Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird 65: Für viele Kläger die letzte Hoffnung < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Staatsrecht und Verfassungsrecht | 27.09.2016

Bundes­verfassungs­gericht

Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe wird 65: Für viele Kläger die letzte Hoffnung

Jedes Jahr landen etwa 6000 neue Verfassungs­klagen in Karlsruhe

In Raum 530 stapelt sich das Unrecht der Republik sonnengelb bis unter die Decke, das echte und das gefühlte. Ein paar Kartons, Ordner. Aber vor allem unzählige gelbe Umlauf­mappen, dicke, nicht so dicke, schlanke. In den meterhohen offenen Regalen türmen sich die Akten­zeichen bis knapp unter die Neonlampen an der Decke. „Archiv“ steht draußen im Büroflur auf dem unscheinbaren Schild neben der Tür. Beim Eintreten röhrt die Lüftung. Die Herzkammer des Bundes­verfassungs­gerichts ist fensterlos und stickig.

Werbung

Karlsruhe oftmals letzte Hoffnung

Für viele Kläger lagert hier die letzte Hoffnung. Ihren Rechts­streit haben sie in allen Instanzen verloren. Nun appellieren sie an das Grundgesetz und die Verfassungs­hüter: Womöglich muss ihr Fall doch noch einmal aufgerollt werden, wenn die Karlsruher Richter einen Grundrechts­verstoß feststellen. In Raum 530 harren ihre Beschwerde­schriften der Entscheidung, manchmal jahrelang.

Denn hier ist ihre Geschichte eine von vielen. Jedes Jahr landen etwa 6000 neue Verfassungs­klagen in Karlsruhe - Tendenz steigend.

Wenn die beiden Senate aus je acht Richtern in den großen Verfahren verhandeln oder ihre Urteile verkünden, stehen Über­tragungs­wagen und Reporter vor dem gläsernen Gebäude­komplex am Rande des Schloss­parks. Aber das kommt nur an ein paar Tagen im Jahr vor. Der allergrößte Teil der Arbeit passiert hinter ver­schlossenen Türen, ohne Aufheben.

Aussichtslose Beschwerden werden sofort aussortiert

Die offen­sichtlich aussichts­losen Beschwerden, die schon formal die Anforderungen nicht erfüllen, sortieren Juristen direkt aus dem Posteingang aus. Rechts­pfleger schreiben den Klägern, dass sie zum Beispiel die Monatsfrist versäumt oder den Rechtsweg nicht aus­geschöpft haben. „Es gibt aber auch Bürger, die zurück schreiben, das interessiert mich alles nicht - ich will, dass das ein Richter sieht“, erläutert Stephan Stadtler (57), der seit 1990 im Haus arbeitet und das Gericht wie kaum ein Zweiter kennt.

Werbung

Wissenschaftliche Mitarbeiter sind unentbehrlich

Also bekommt auch diese Beschwerde ein Akten­zeichen und wird je nach Zuständigkeit dem Ersten oder Zweiten Senat zugeleitet. „Jeder hat einen Anspruch darauf, eine richterliche Entscheidung zu bekommen“, sagt Markus Jerxsen. „Dann bekommen wir diese Verfahren auf den Tisch“, ergänzt seine Kollegin Isabel Röcker. Die Mitt­dreißiger sind zwei der etwa 70 wissen­schaftlichen Mitarbeiter am Gericht.

Ohne sie liefe hier nicht viel. Die wissen­schaftlichen Mitarbeiter, meist Richter und Staats­anwälte, die von den Landes­justiz­behörden für zwei oder drei Jahre nach Karlsruhe abgeordnet werden, bilden den Unterbau der beiden Senate. Jeder Verfassungs­richter ist in seinem Senat und den Kammern an etwa 1000 Verfahren im Jahr beteiligt. Zu schaffen ist das nur, indem sein persönlicher Stab aus je vier Mitarbeitern ihm einen großen Teil der Vorbereitungen abnimmt.

Jerxsen und Röcker holen Stellung­nahmen ein, bereiten die Rechtslage auf, formulieren Entscheidungs­vorschläge vor. Manchmal geht das recht schnell. „Wenn man viele einfache Fälle zu bearbeiten hat, kann man mehrere pro Woche erledigen“, sagt Röcker. In großen Verfahren wie dem zum beschleunigten Atomaus­stieg, das die 35-Jährige für den Bericht­erstatter Michael Eichberger betreut, kann das Votum nach monatelangem Feilen aber auch an die 1000 Seiten lang sein.

Werbung

Allergrößte Arbeit hinter verschlossenen Türen

„Dann geht es oft wie eine Art Pingpong-Spiel hin und her“, beschreibt sie ihre Arbeit mit dem Richter an dem Text. Bis die Sache entscheidungsreif ist: „Den Verlauf der Beratung bekommen wir nicht unmittelbar mit“, sagt Jerxsen (36), der für den Gerichts­präsidenten Andreas Voßkuhle arbeitet. Der Senat tagt im Geheimen.

Überwiegender Teil der Beschwerden wird nicht angenommen

Im Atom­verfahren, in dem die Energie­konzerne für ein Anrecht auf Schaden­ersatz vom Staat streiten, dürfte am Ende ein hundertseitiges Urteil stehen. Der überwiegende Teil aller Kläger findet dagegen im Briefkasten einen Beschluss mit einem einzigen Satz: „Die Verfassungs­beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“

Manches ist auf den ersten Blick abwegig: Da sind die Verfassungs­klagen gegen die Sommerzeit oder die fünfstelligen Postleit­zahlen. Oder der Mieter, der überzeugt ist, über den Funkrauch­melder an seiner Zimmerdecke ausspioniert zu werden.

Auch Handschriftliches auf Karopapier wird gründlich geprüft

Viele versuchen es ohne Anwalt, mal auf Hunderten Seiten, mal mit einem Dreizeiler, und die Anforderungen sind nicht gerade gering. „Der Kläger muss klar und deutlich machen, warum das ein verfassungs­rechtliches Problem ist“, sagt Jerxsen. Aber es gibt auch den Gefangenen, der aus seiner Zelle ohne Hilfe seine Haft­bedingungen beanstandet - und damit Erfolg hat. „Auch wenn etwas handschriftlich auf Karopapier kommt - es wird gründlich geprüft“, sagt Röcker.

Allzu viel Hoffnung macht die Statistik allerdings nicht. Mehr als 200.000 Verfassungs­beschwerden hat das Gericht seit seiner Eröffnung im September 1951 geprüft. Nur 2,3 Prozent davon hatten Erfolg.

Längst nicht alle geben sich damit zufrieden

Stadtler erzählt gern von der älteren Dame, die irgendwann in den 90er Jahren zur Eingangs­tür marschierte, einen Hammer aus ihrer Handtasche holte und aus Wut über die Ablehnung ihrer Beschwerde das Glas einschlug. Im Normalfall wenden sich enttäuschte Kläger noch einmal schriftlich ans Gericht. Knapp 3000 solcher sogenannter Gegen­vorstellungen gingen 2015 ein. Auch sie müssen noch einmal geprüft und beantwortet werden.

Andere rufen so regelmäßig an, um sich nach ihrem Verfahren zu erkundigen, dass die Rechts­pfleger am Telefon die schmutzige Ehe­scheidung oder den Sorge­rechts­streit längst in allen Einzel­heiten kennen. Dann bekommt die Geschichte in der gelben Akte ein Gesicht. „Da muss man neutral bleiben, das darf man nicht an sich ranlassen“, sagt Stadtler. „Wenn die Frist versäumt ist, ist die Frist versäumt.“

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#3122