DAWR > Corona-Pandemie im Herbst: Comeback der Maskenpflicht und weitere Maßnahmen zum Schutz gegen Corona < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Infektionsschutzrecht und Verwaltungsrecht | 04.08.2022

Corona

Corona-Pandemie im Herbst: Comeback der Masken­pflicht und weitere Maßnahmen zum Schutz gegen Corona

Vorschlag für Corona-Maßnahmen im Herbst vorgelegt

Die Corona-Lage sei besser als im vergangenen Herbst, sagt Gesundheits­minister Lauterbach. Trotzdem müsse man sich wieder besser schützen. Das soll vor allem mit Masken passieren - was nicht alle zufriedenstellt.

Werbung

Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen in Geschäften oder Behörden ab Oktober wieder Masken­pflichten möglich sein. Die Ent­scheidung darüber sollen die Bundes­länder jeweils für ihr Gebiet selbst treffen. Das sieht ein Entwurf für das Infektions­schutz­gesetz vor, wie Bundes­gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) und Bundes­justiz­minister Marco Buschmann (FDP) gemeinsam mitteilten. „Masken schützen“, betonte Buschmann. In bestimmten Situationen sei eine Masken­pflicht daher zumutbar.

Stufensystem: „Winterreifen“ und „Schneeketten“

Bundes­kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Anfang Juni angekündigt, Bund und Länder wollten frühzeitig Vor­kehrungen für eine wohl wieder kritischere Corona-Lage im Herbst treffen. Es gehe um Maßnahmen, die wie „Winter­reifen“ wirken sollten, wenn der Sommer vorbei sei. Das greifen Lauterbach und Buschmann jetzt in einem zwei­stufigen Konzept auf: Vorgesehen ist eine allgemeine Vorsorge im ersten Schritt, die sogenannten „Winter­reifen“ - und „Schnee­ketten“, also weiter­reichende Maßnahmen für den Fall, dass die Pandemie wieder richtig an Fahrt gewinnt.

Die Pandemielage im Herbst

Lauterbach sieht Deutschland in einer „viel besseren Situation als im letzten Herbst“. Derzeit sei nicht davon auszugehen, dass es eine Kombination der Omikron- mit der gefährlicheren Delta-Virus­variante geben werde. Es sei also zu erwarten, dass sich viele Menschen ansteckten, sie dann aber weniger schlimme Verläufe hätten. Zugleich erwarte er zum Herbst vier neue, angepasste Impfstoffe mit Zulassung frühestens am 9. September. Diese schützten dann auch wieder besser vor Ansteckung und nicht nur hauptsächlich vor schweren Verläufen.

Doch Lauterbach wäre nicht Lauterbach, wenn er nicht auch warnen würde: Die Kerze brenne von beiden Enden, betonte er. Immer mehr Mitarbeiter von Pflege­diensten und Kliniken fielen wegen einer Infektion aus, zugleich werde es mehr Patienten geben. „Und daher rechne ich damit, dass wir in eine relativ schwierige Lage kommen werden“, sagte der SPD-Politiker. Die hoch infektiöse Virus­variante könne nur durch konsequentes Masketragen in Innen­räumen wirkungs­voll eingedämmt werden.

Werbung

Masken als wichtigste Schutzmaßnahme

Im Zentrum des Schutz­konzeptes steht deshalb das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiterhin eine FFP2-Masken­pflicht in Fernzügen und Fliegern gelten. Neu hinzu kommt eine Masken- und Testpflicht in Kranken­häusern und Pflege­einrichtungen. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innen­räumen FFP2-Masken vorschreiben.

Testen bei Restaurantbesuch und Sport

In Restaurants sowie bei Kultur- und Sport­veranstaltungen soll es Ausnahmen der Masken­pflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Im Restaurant bringe die Maske nicht viel, weil man sie am Tisch und beim Essen ohnehin abnehmen dürfe, sagte Lauterbach. Deshalb setze man auf den Nachweis einer maximal drei Monate alten Impfung oder eines aktuellen Tests. Buschmann sagte, er rechne damit, dass etwa Fitness­studios oder Kinos dann komplett auf Tests umstellten, weil sie das Masken­tragen schlecht kontrollieren könnten.

Masken in Schulen erst ab 5. Klasse

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unter­bringung von Asyl­bewerbern vorzuschreiben. Eine Masken­pflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenz­unterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Hier muss es dann auch nicht die sicherere FFP2-Maske sein, auch eine klassische OP-Maske soll reichen, wie Buschmann sagte.

Werbung

„Schneeketten“ für den Notfall

Für den Fall, dass die Corona­situation außer Kontrolle gerät, bekommen die Länder Möglichkeiten für schärfere Regeln, von den Ministern „Schnee­ketten“ genannt. Drohen Gesundheits­system oder kritische Infra­struktur - etwa Polizei, Feuerwehr, Energie­versorger - zusammen­zubrechen, sollen auch eine Masken­pflicht bei Außenv­eranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum möglich sein, wenn Mindest­abstände nicht eingehalten werden. Darüber sollen dann die Länder­parlamente entscheiden. In dem Fall soll es auch keine Ausnahmen mehr für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.

Der Vorsitzende der Kassen­Ã¤rztlichen Bundes­vereinigung, Andreas Gassen, forderte für diese Notlage bundeseinheitliche Kriterien, die über reine Inzidenz­zahlen hinaus­gingen. „Verbindliche Kriterien können unter anderem das Auftreten einer aggressiven Virus­variante und der Grad der Auslastung der Intensiv­stationen sein“, sagte er mehreren Zeitungen. Auch Bayerns Gesundheits­minister Klaus Holetschek (CSU) wünschte sich einen klaren Kriterien­katalog, ab welchen Werten welche Maßnahme scharf gestellt werden soll. „Das ist wie ein Feuer­löscher, bei dem man leider vergessen hat, einen Schlauch mitzuliefern, mit dem man gezielt auf das Feuer halten kann.“

Keine Lockdowns, keine Schulschließungen

Ausgangs­sperren und die pauschale Schließung von Schulen sehen Lauterbach und Buschmann in ihrem Konzept nicht mehr vor. Diese Instrumente seien nicht mehr verhältnismäßig, sagte Buschmann. Aus den Ländern kam daran Kritik. „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumenten­kasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagte Baden-Württembergs Gesundheits­minister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe nicht die Möglichkeit, bei verschärfter Infektions­lage sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontakt­beschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen.

Wie es weitergeht

Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten, also von Oktober bis Ostern, ähnlich wie man das für Winter­reifen sagt. Die bisherigen Corona-Be­stimmungen im Infektions­schutz­gesetz, die eigentlich schon am 23. September auslaufen, werden deshalb zunächst für wenige Tage bis Anfang Oktober verlängert.

Bis dahin muss dann das Gesetz­gebungs­verfahren für die neuen Regeln durch sein: Als erstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug.

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9631