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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 26.05.2016

Widerrufs­joker

Darlehens­vertrag: Showdown beim „ewigen Widerrufs­recht“ - Banken kämpfen bis zuletzt

Ewiges Widerrufs­recht endet am 21.06.2016

Noch können Bankkunden aus Formfehlern in alten Kredit­verträgen finanzielle Vorteile ziehen. Aber am 21. Juni ist Schluss damit. Auf den letzten Metern schenkt man sich vor den Gerichten nichts.

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Der Fall ist typisch:

Bankkunden streiten mit ihrem Kredit­institut darüber, ob sie mehrere Darlehens­verträge Jahre nach dem Abschluss immer noch widerrufen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Belehrung im Vertrag über das Widerrufs­recht Fehler hat -und darüber gehen die Ansichten auseinander. Landgericht und Oberlandes­gericht geben den Kunden Recht, in letzter Instanz soll der Bundes­gerichts­hof (BGH) den Streit klären.

Aber dazu kommt es nicht

Einen Tag vor der Verhandlung am 24. Mai wird mitgeteilt, der Rechts­streit sei „überein­stimmend für erledigt erklärt worden“ (Az. XI ZR 366/15). Damit ist der Termin abgesagt. Zu den Hintergründen ist bei der betroffenen Sparda-Bank Baden-Württemberg niemand zu erreichen. Aber BGH-Sprecherin Dietlind Weinland weiß aus Erfahrung: „Dahinter steckt oft ein Vergleich zwischen den Parteien.“

Nur wenige Wochen zuvor hatte die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) in einem ganz ähnlichen Fall eine Verhandlung am obersten deutschen Zivil­gericht in Karlsruhe durch Rücknahme der Revision kurzfristig platzen lassen (Az. XI ZR 478/15). Auf Anfrage spricht die Bank von einer Entscheidung „im konkreten Einzelfall“.

Banken ziehen Streit in die Länge um Grundsatzurteil zu verhindern

Aber das Ganze hat System, meint der Berliner Banken- und Immobilien­rechts­anwalt Johannes von Rüden, dessen Kanzlei viele Mandanten beim Thema Darlehens­widerruf vertritt. Für ihn steckt dahinter eine klare Strategie der Banken: erst Berufung und Revision einlegen, um den Streit möglichst in die Länge zu ziehen - und am Ende ein Grundsatz­urteil durch einen Rückzieher in letzter Minute vermeiden. „Es geht darum, einen Zustand der Rechts­unsicherheit aufrechtzuerhalten“, ist Banken- und Immobilien­rechts­anwalt Johannes von Rüden überzeugt. Nicht dass noch mehr Kunden auf die Idee kommen, ihren Vertrag zu widerrufen.

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Das hat auch mit einem Stichtag zu tun:

In wenigen Wochen, am 21. Juni, greift eine von Verbraucher­schützern scharf kritisierte Gesetzes­Ã¤nderung, die den Banken das Leben um einiges leichter macht.

Es geht um das „ewige Widerrufs­recht“: Bisher haben Fehler in Widerrufs­belehrungen von Kredit­verträgen zur Folge, dass die üblicherweise 14-tägige Frist, in der es sich der Bankkunde noch einmal anders überlegen kann, gar nicht erst beginnt. Und solche Fehler gibt es in rauen Mengen. Die Verbraucher­zentrale Hamburg hat in den vergangenen Jahren die Belehrungen in rund 50 000 Verträgen unter die Lupe genommen. Mal war der genaue Beginn der Frist nicht klar, mal fehlten Informationen, mal stand da Überflüssiges, das verwirrte. Unterm Strich entsprachen aus dem besonders kritischen Zeitraum zwischen 2002 und 2010 acht bis neun von zehn Belehrungen nicht dem gesetzlichen Muster.

Für die Kunden ist das vor allem von Vorteil, seit die Zinsen im Keller sind: Im Idealfall kommen sie durch Widerruf noch nach Jahren aus ihrem Kredit­vertrag heraus und können zu deutlich günstigeren Konditionen eine Anschluss­finanzierung abschließen.

Banken haben sich für das Ende des „ewigen Widerrufsrecht“ Erfolgreich eingesetzt

Den Banken ist das naturgemäß ein Dorn im Auge. In Berlin haben sie sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass für viele Verträge bald Schluss ist mit dem „ewigen Widerrufs­recht“. Inzwischen ist beschlossene Sache, dass alle Immobilien­darlehen, die zwischen Herbst 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nach dem 21. Juni nicht mehr widerrufen werden können - Fehler hin oder her.

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Gerichte verzeichnen eine Zunahme von Klagen

Den Streit vor den Gerichten hat das nur angefacht. „Es wird immer mehr geklagt“, beobachtet Alexander Krolzik, der bei der Verbraucher­zentrale Hamburg den Bereich Immobilien­finanzierung leitet. „Und die Reaktion der Banken ist zunehmend: mehr mauern.“ Sein Mitleid mit den Instituten, die für den vorzeitigen Ausstieg aus einem Kredit auf regulärem Wege nicht selten höhere fünfstellige Summen Entschädigung kassieren, hält sich in Grenzen. „Da ist es nur legitim, wenn auch der Verbraucher nun seine Vorteile sucht.“

Gekämpft wird zum Teil mit harten Bandagen

Verbraucher­schützer Alexander Krolzik und der Berliner Banken- und Immobilien­rechts­anwalt Johannes von Rüden berichten überein­stimmend, dass die LBBW inzwischen ihrerseits mit Klagen gegen Kunden vorgeht, die ihren Kredit widerrufen und eigentlich auf eine gütliche Einigung hoffen.

Rund 15 solcher Fälle sind den Berliner Banken- und Immobilien­rechts­anwalt Johannes von Rüden bekannt. Er spricht von einer „Abschreckungs­maßnahme“. Ein LBBW-Sprecher teilt dazu mit, die Kunden hätten das Vertrags­verhältnis selbst infrage gestellt. Die Landesbank habe daher „ein berechtigtes Interesse, den Fortbestand des Darlehens gerichtlich feststellen zu lassen“. Generell sei man „an einer raschen Klärung der rechtlichen Situation interessiert“.

Verhandlungen zum Widerruf werden auch nach dem 21.06.2016 nicht enden

Am BGH steht bereits am kommenden Dienstag die nächste Verhandlung zum Widerruf an (Az. XI ZR 511/15). Und Verbraucher­schützer Alexander Krolzik ist sich sicher, dass auch mit dem 21. Juni keine Ruhe einkehrt.

Denn für Verträge, die zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossen wurden, hat das „ewige Widerrufs­recht“ auch nach der neuen Gesetzes­lage Bestand. Höchst­richterliche Entscheidungen zu verbreiteten Fehlern stehen hier noch aus. So haben mehrere Gerichte jüngst etwa selbst Wider­rufs­informationen gekippt, die dem gesetzlichen Muster entsprechen, wie Verbraucher­schützer Krolzik berichtet. „Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt, dann würde das wohl eine Vielzahl der Verträge aus dieser Zeit nachträglich fehlerhaft machen.“

Anwalt für Darlehenswiderruf

Deutschlandweit haben sich Rechtsanwälte auf das Thema Darlehenswiderruf spezialisiert. Eine Liste von Rechtsanwälten, die sich mit dem Thema Darlehenswiderruf beschäftigen, finden Sie hier.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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