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Datenschutzrecht und Internetrecht | 28.01.2015

Personenbezogene Daten

Datenschutzverstöße durch Google Analytics: Webseiten brandenburgischer Kommunen dürfen nicht mehr mit Google Analytics ausgewertet werden

Kommunen dürfen Daten nicht mehr über Google auswerten

Betreiber von Webseiten wollen möglichst viel über ihre Nutzer wissen. Nicht, weil sie ihre Nutzer ausspionieren wollen, sondern weil sie mit Hilfe dieser Daten ihre Webseiten optimieren. Für Webseitenbetreiber stellt sich nämlich die Frage, ob die von ihnen angebotene Internetseite auch von Lesern abgerufen wird und wenn ja wie oft. Dabei ist es für Webseitenanbieter auch interessant, woher die Besucher der Webseite kommen und welche Geräte genutzt werden. Auch in Brandenburg haben dutzende Städte und Gemeinde ihre Seite ausgewertet und dafür den Google Dienst Google Analytics genutzt. Damit ist jetzt aber nach dem Willen der Brandenburgischen Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge Schluss.

Brandenburgische Kommunen verwenden Google Analytics nicht mehr, um Bewegungen der Nutzer auf ihren Webseiten auszuwerten. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden Prüfung durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.

40 Städte und Gemeinden nutzten Google Analytics

Die Landesbeauftragte hatte weit über 200 Internetangebote brandenburgischer Gemeinden, Ämter, Städte und Landkreise untersucht. Vierzig von ihnen setzten, wie sich herausstellte, Google Analytics ein. Einer Aufforderung der Landesbeauftragten Dagmar Hartge, den Analysedienst zu deaktivieren, kamen inzwischen alle vierzig Kommunen nach. Die Nutzer müssen somit nicht mehr befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten durch Google erfasst werden, wenn sie auf kommunalen Webseiten surfen.

„Die Internetangebote der Kommunen sind zu einer unverzichtbaren Informationsquelle geworden. Umso wichtiger ist es, dass sie datenschutzgerecht betrieben werden“, sagt Hartge. Den Einsatz von Google Analytics durch öffentliche Stellen in Brandenburg schließe das aus.

Datenschutzbewusstsein gestärkt

Dieser Umstand war einigen Kommunen vermutlich gar nicht bekannt. Die Prüfung trug somit auch zur Stärkung des Datenschutzbewusstseins öffentlicher Webseitenbetreiber bei.

Was genau ist Google Analytics?

Die Software Google Analytics ermöglicht es den Betreibern von Webseiten, mehr über das Verhalten der Nutzer zu erfahren. Durch die Auswertung der Zugriffe lassen sich beispielsweise Informationen zum ungefähren Standort des eingesetzten Rechners, zum verwendeten Browser und Betriebssystem, zu Angeboten, die ein Nutzer zuvor angesteuert hat oder zur Häufigkeit und Dauer des Aufrufs einzelner Seiten ermitteln. Grundlage für diese Auswertung ist die Übermittlung der so genannten IP-Adresse an Google. Dabei handelt es sich um eine Kennziffer, mit der sich der Nutzer beim Surfen im Internet identifiziert. Die Verarbeitung einer solchen in der Regel personenbezogenen Angabe unterfällt dem Datenschutzrecht.

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