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Die Maßnahme im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens habe das Berufsgeheimnis sowie das Recht auf Privatsphäre des Anwalts verletzt, heißt es in dem Straßburger Urteil von Donnerstag. Die Abfrage und Speicherung der Daten sei nicht verhältnismäßig und „notwendig in einer demokratischen Gesellschaft“ gewesen (Beschwerde-Nr. 73607/13).
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen der Mandanten des Anwalts wegen organisierten Betrugs ermittelt. Dabei kam der Verdacht auf, dass der Mandant seinen Verteidiger mit illegalen Geldern bezahlt hatte, weshalb die Ermittler bei der Bank die Daten abfragten.
Die Straßburger Richter störten sich am Umfang der Maßnahme. Diese sei lediglich zeitlich begrenzt gewesen. Die Kontodaten hätten den Ermittlern ein „komplettes Bild“ über die beruflichen Aktivitäten des Anwalts sowie Informationen über dessen Mandanten gegeben. Zudem sei der Verdacht gegen den Verteidiger „eher vage“ gewesen.
Dem Anwalt steht nach dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, eine Entschädigung von 4000 Euro zu. Ein strukturelles Problem gibt es aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins allerdings nicht. Die Fallgestaltung sei „einzigartig“.
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