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Kirchenrecht | 07.10.2011

Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Fliege eingeleitet. Wegen der Fliege-Essens?

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland hat ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer i.R. Jürgen Fliege eingeleitet. Dem Disziplinarverfahren liegt der Verdacht zugrunde, der Ruhestandspfarrer der rheinischen Kirche habe gegen seine Amtspflichten verstoßen, die in § 32 des Pfarrdienstgesetzes beschrieben sind.

In § 32 Absatz 2 heißt es: „Pfarrerinnen und Pfarrer sind in ihrer Lebensführung, in ihren dienstlichen wie ihrem außerdienstlichen Verhalten, ihrem Auftrag verpflichtet. Sie haben zu berücksichtigen, dass dieser Auftrag sie an die ganze Gemeinde weist und dass sie in besonderer Weise als Zeuginnen und Zeugen Jesu Christi und als Vertreterinnen und Vertreter der Kirche angesehen werden.“ Diese Amtspflichten gelten für Pfarrerinnen und Pfarrer unabhängig davon, ob sie im aktiven Dienst oder bereits im Ruhestand sind.

Zu den konkreten Beweggründen für die Einleitung des Disziplinarverfahrens machte die Landeskirche allerdings keine Angaben. Ob es um die umstrittene „Fliege-Essenz“ geht, ist unklar. Zu der Fliege-Essenz schrieb die FAZ in einem Artikel: „Fernseh-Fliege segnet ein Gebräu, nennt es „Essenz des Lebendigen“ und vertickt es für 39,90 Euro.“

Hintergrund des Disziplinarverfahrens könnte auch eine angebliche Aussage Flieges sein, der gegenüber einem Brautpaar gesagt haben soll: Gott und Kirche seien „erst mal scheißegal“. Es komme auf die Seele an. Das berichtet SPIEGEL Online unter Berufung auf einen Artikel der Welt am Sonntag.

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