In Deutschland stehen relevante elektronische Daten für die Weiterbehandlung von Patienten oft nicht rechtzeitig zur Verfügung, weil eine sichere elektronische Vernetzung der Leistungserbringer bisher nur in Ansätzen erfolgt ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Chancen in der Etablierung einer zentralen Infrastruktur, kritisiert jedoch, dass bisher nur die Leistungserbringer und nicht die Patienten unmittelbar auf die Daten zugreifen können sollen.
Bis auf die freiwilligen Anwendungen der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie etwa die vorgesehenen Notfalldaten – sehe der Gesetzentwurf bislang keinen Zugang der Patienten zu ihren Daten vor, kritisiert die vzbv. „Ein System, das den Betroffenen selbst keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Daten gewährt, ist widersinnig“, so Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv.
Datenfreigabe muss freiwillig sein
Patienten sollten entscheiden können, was mit ihren Daten passiert. „Die Datenfreigabe und deren Nutzung muss freiwillig sein. Eine Ablehnung aller oder auch einzelner Anwendungen muss jederzeit möglich sein und darf keine Sanktionen oder finanzielle Nachteile für Verbraucher nach sich ziehen“, fordert Kai Vogel.
Für Patienten ergebe sich vor allem dann ein Nutzen, wenn die mangelnde Kooperation zwischen den Leistungserbringern überwunden werden kann. Hier gebe es nicht nur technische Schnittstellenprobleme, sondern auch ein viel zu stark auf die ärztlichen Kompetenzen zugeschnittenes Versorgungssystem. Gerade die im Entwurf vorgesehene ergänzende Förderung des informationellen Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen sei hier kritisch zu sehen. Der Aufbau von Parallelstrukturen mit Versichertengeldern müsse vermieden werden - eine spätere Migration in die zentrale Infrastruktur müsse daher verbindlich vorgegeben werden.
Partizipation der Nutzer muss gewährleistet sein
Anreize im Bereich der Kommunikation zwischen Arzt und Patient fehlten laut vzbv im Gesetzentwurf vollständig. Hier sieht die vzbv dringenden Nachbesserungsbedarf. Bereits vorhandene telemedizinische Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der direkten Kommunikation zwischen Arzt und Patient, wie die Videosprechstunde oder Zweitmeinungsportale, dürften dabei nicht außer Acht gelassen werden. Möglichkeiten zur Partizipation bei der weiteren Entwicklung der grundlegenden technischen Neuerungen für Nutzer müssten ebenso dringend vorgesehen werden, fordert die vzbv.