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Trennungsmodalitäten müssen von jeweiligen Anwälten der Ehepartner formuliert werden
Sind sich die Eheleute über die Trennung und die Aufteilung ihres Eigentums einig, kann die Scheidungsvereinbarung in Frankreich künftig einfach bei einem Notar eingereicht werden. Allerdings muss jeder Partner sich einen eigenen Anwalt nehmen, um die Trennungsmodalitäten zu formulieren - dies soll sicherstellen, dass niemand unter Druck gesetzt wird.
Gerichte sollen sich künftig auf problematische Trennungen konzentrieren können
Bislang mussten die Vereinbarungen noch von einem Richter genehmigt werden, der laut Justizministerium in 99 Prozent der einvernehmlichen Trennungen zustimmte. Die Gerichte sollen sich mit der Reform auf die Fälle konzentrieren können, bei denen es zwischen den Eheleuten Streit gibt. Im Jahr 2014 waren mehr als die Hälfte der rund 124.000 Scheidungen in Frankreich einvernehmlich.
Frauenrechts- und Familienverbände üben Kritik an Reform
Mehrere Frauenrechts- und Familienverbände hatten die Reform kritisiert und betont, dass die Beteiligung eines Richters die Interessen minderjähriger Kinder und Rechte des schwächeren Partners schütze.
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