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Strafrecht | 04.04.2023

Todesstrafe

Ende der zwingenden Todesstrafe in Malaysia rückt näher

Malaysias Unterhaus stimmt für Ende der obligatorischen Todesstrafe

Die erste Hürde für die Abschaffung der obligatorisch vorgeschriebenen Todesstrafe in Malaysia ist genommen.

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Die Abgeordneten­kammer (Dewan Rakyat) stimmte am Montag dafür, dass Richter in Zukunft die Freiheit haben sollen, alternative Strafen zu verhängen, wie die Zeitung „Malay Mail“ berichtete.

Langjährige Gefängnisstrafen und Stockschläge als Alternative

Bisher waren in dem südost­asiatischen Land Todes­urteile unter anderem für Mord, Drogen­handel, Terrorismus, Ent­führungen und den Besitz von Schuss­waffen zwingend vorgeschrieben. Als Alternativen könnten Richter nach der Änderung unter anderem Gefängnis­strafen von 30 bis 40 Jahren und mindestens ein Dutzend Stock­schläge verhängen, hieß es. Jetzt muss noch der Senat (Dewan Negara) die Reform billigen, bevor sie vom König unter­zeichnet würde.

Todesstrafe in Malaysia derzeit für elf Straftaten zwingend

In Malaysia gilt derzeit die Todesstrafe für 33 Straftaten, für elf davon muss sie zwingend verhängt werden. Allerdings hatte das Land im Juli 2018 ein offizielles Moratorium für Hin­richtungen eingeführt, das laut Amnesty International auch eingehalten wurde. Gleich­zeitig hätten im Februar 2022 landesweit 1341 Menschen im Todestrakt gesessen, so die Menschen­rechtler. Die Mehrheit davon sei wegen Drogen­delikten verurteilt worden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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