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Rundfunkbeitragsrecht | 19.10.2016

Nicht GEZahlt

Erzwingungshaft: Rundfunkbeitrags-Nichtzahlerin droht Gefängnis

Eine Frau aus Brandenburg, die sich weigerte, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, kommt möglicherweise ins Gefängnis. Sechs Monate Erzwingungshaft drohen ihr. 309,26 Euro schuldet sie dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

Nach einem Bericht der „taz“ wird es für eine Brandenburgerin nun richtig ernst. Anfang August erhielt die Frau Post vom Amtsgericht: Sie soll sechs Monate in Erzwingungshaft, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt hat.

Gefängnis bei Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags?

Es ist nicht der erste Fall dieser Art. Ein ähnlicher Fall sorgte in diesem Jahr schon einmal für viele Schlagzeilen - eine Frau kam damals erst nach 61 Tagen aus der Haft (DAWR berichtete).

Seit Anfang 2013 gilt der sogenannte Rundfunkbeitrag, den nun jeder Haushalt zahlen muss – ganz gleich ob ein Radiogerät oder Fernsehgerät vorhanden ist. Da nun jeder Haushalt zahlen muss, wird auch von einer Haushaltsabgabe gesprochen. Kritiker sehen im Rundfunkbeitrag daher eine verkappte Steuer. Zahlreich wurde gegen den Rundfunkbeitrag geklagt – bisher fast immer vergeblich.

Widerspruch gegen Haftbefehl

Laut „taz“ arbeitet die Brandenburgerin als Clown und lebt am Existenzminimum. Zu pfänden gebe es bei ihr nichts. Weil sie die Vermögensauskunft verweigert habe, sei ein Eintrag ins Schuldenregister erfolgt. Postwendend habe ihre Bank die Kreditkarte eingezogen und den Dispo gekündigt.

Niemand muss wegen des Rundfunkbeitrags ins Gefängnis

Gegenüber dem „Tagesspiegel“ erklärte die ARD im September, dass in Zukunft niemand mehr ins Gefängnis gehen solle, wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt würde. „Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein“, so die ARD gegenüber dem „Tagesspiegel“.

Forderung betrifft das Jahr 2013

Aktuell geht es bei den nicht gezahlten 309,26 Euro um den Rundfunkbeitrag aus dem Jahr 2013. Selbst wenn die Frau nicht ins Gefängnis muss und sich mit dem rbb einigen kann, ist neuer Streit vorprogrammiert: 2014, 2015 und 2016 hat die Brandenburgerin auch keinen Rundfunkbeitrag bezahlt…

Siehe auch:

Quelle: taz/Tagesspiegel/DAWR/pt.
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