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EU-Recht, Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht | 06.02.2023

Pfand

EuGH-Gutachten: Pfand muss nicht im Preis für Flaschen enthalten sein

Pfandbetrag kein Bestandteil des endgültigen Kaufpreises

(Europäische Gerichtshof, EuGH, Schlussanträge vom 02.02.2023, Az. C 543/21)

Das Pfand für Flaschen oder Gläser muss nach einem Gutachten des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) nicht im Gesamtpreis eingerechnet sein.

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Lebens­mittel­händler dürfen den Preis für ein Produkt bewerben und das Pfand separat auszeichnen, befand General­anwalt Nicholas Emiliou in seinem Schluss­antrag in Luxemburg. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen. Die EuGH-Richter halten sich oft, aber nicht immer an die Einschätzung der Gutachter.

Verband Sozialer Wettbewerb klagte

Hintergrund ist ein Fall vor dem deutschen Bundes­gerichts­hof (BGH). Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte die Frage grund­sätzlich klären lassen wollen und deshalb eine Warenhaus­kette mit Sitz in Kiel verklagt. Diese hatte in einem Werbe­prospekt bei Getränken und Joghurt im Glas die Preise ohne Pfand­aufschlag abgedruckt, mit dem Zusatz „zzgl. ... ? Pfand“. Der Verband hält das für unzulässig. Der Preis müsse insgesamt angegeben werden. Wie die Kieler handhaben es allerdings die meisten Händler.

Ohne Pfandeinberechnung Vergleich besser möglich

Der General­anwalt folgte größtenteils den Argumenten der Lebens­mittel­händler. Das Pfand könne den Käuferinnen und Käufern zurückerstattet werden und sei daher - anders als etwa eine Steuer - kein Bestandteil des endgültigen Kaufpreises. Wäre das Pfand schon im Preis eingerechnet, könnten Verbraucherinnen und Verbraucher falsche Vergleiche zwischen den Produkten ziehen, da für manche Pfand erhoben werde, für andere aber nicht. Je nach Art der Verpackung ist das Pfand auch unterschiedlich hoch, was einen Vergleich nochmal erschwere. Außerdem solle das Pfandsystem ein Anreiz sein, solche Produkte zu kaufen, bei denen der Behälter recycelt werde. Bei einem Gesamtpreis könnte dieser Umwelt­aspekt für Käufer jedoch in den Hintergrund treten, so Emiliou.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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