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Ausländisches Recht und EU-Recht | 10.03.2023

UEFA-Nachwuchs­spieler

EuGH-Gutachten: Regeln für UEFA-Nachwuchs­spieler teils rechts­widrig

Regelung zur Förderung der Ausbildung junger Spieler nicht geeignet

Die UEFA muss womöglich ihre Regelungen für Nachwuchs­spieler überdenken. Ein Gutachter des Europäischen Gerichts­hofes ist der Meinung, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

Die Regeln für Nachwuchs­spieler der Europäischen Fußball-Union (UEFA) sind nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof teilweise nicht mit EU-Recht vereinbar. General­anwalt Maciej Szpunar argumentierte, dass „die Nachwuchs­spieler­regelungen eine mittelbare Diskriminierung Staats­angehöriger anderer Mitglied­staaten bewirken können“.

Die Regelung

Der UEFA zufolge sind Spieler Nachwuchs­spieler, wenn sie unabhängig von ihrer Staats­angehörigkeit mindestens drei Jahre lang im Alter zwischen 15 und 21 Jahren von ihrem Verein oder einem anderen Verein in derselben nationalen Liga ausgebildet wurden. Vereine müssen demnach bei Club­wettbewerben der UEFA eine bestimmte Anzahl von Nachwuchs­spielern in der Mannschaft haben.

Generalanwalt: Spieler aus anderen EU-Staaten werden durch die Regelungen beeinträchtigt

Der General­anwalt argumentiert: Je jünger ein Spieler sei, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass er seinen Wohnsitz an seinem Herkunfts­ort habe. Weil die Regeln aber vorschreiben, dass Nachwuchs­spieler aus dem eigenen oder einem anderen Verein derselben nationalen Liga stammen müssten, seien es zwangs­läufig Spieler aus anderen EU-Staaten, die durch die Regelungen beeinträchtigt würden.

Beschwerde aus Belgien

Hintergrund des Gutachtens ist ein Verfahren in Belgien. Ein Profi­fußballer und der Verein Royal Antwerpen hatten die Regelung beanstandet. Ihrer Ansicht nach wird die Möglichkeit eingeschränkt, Spieler, die die Voraussetzung lokaler oder nationaler Wurzeln nicht erfüllten, zu verpflichten.

UEFA will bei Regeln nachbessern

Die UEFA teilte auf Twitter mit, man nehme die Empfehlung des General­anwalts zur Kenntnis, die Wirksamkeit der bestehenden Regeln zu verbessern. Zudem hieß es, das Gutachten unterstütze die wichtige soziale und sportliche Aufgabe, Anreize für Fußballv­ereine zu schaffen, in die Ausbildung junger Spieler zu investieren und das Wettbewerbs­gleich­gewicht in Europa zu verbessern. General­anwalt Szpunar betonte jedoch, dass die Nachwuchs­spieler nur aus dem eigenen Verein stammen und nicht hin­zugekauft werden sollten.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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