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Hintergrund ist die Klage eines tschechischen Papageienzüchters. Seine fünf Hyazinth-Aras sind in Gefangenschaft geboren und gezüchtet worden. Daher dürfte er mit ihnen eigentlich handeln, weil dafür eine Ausnahme vom Verbot des Handels mit geschützten Arten gilt. Die Großeltern dieser Papageien wurden jedoch in freier Wildbahn gefangen und mit dem Auto nach Tschechien gebracht.
Handel mit gefährdeten Arten muss besonders streng geregelt werden
Der Kläger machte geltend, dass die Herkunft der Großeltern nicht geprüft werden müsse, da sie nicht zu seiner Zucht gehörten. Der EuGH verwies jedoch darauf, dass der Handel mit gefährdeten Arten besonders streng geregelt werden müsse, um ihr Überleben nicht noch weiter zu gefährden. Daher müsste auch die Herkunft der Vorfahren ausführlich geprüft werden.