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Strafrecht | 19.01.2023

Klima­aktivisten

Experten sehen härtere Strafen für „Klimakleber“ eher skeptisch

Freiheits­strafen und höhere Geldstrafen nicht das Mittel der Wahl

Bei Straßen­blockaden durch Klima­aktivisten scheiden sich die Geister. Dass das Ziel Klimaschutz nicht alle Mittel recht­fertigt, wird bei einer Anhörung im Bundestag jedoch von mehreren Sachverständigen betont.

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Freiheits­strafen und höhere Geldstrafen sind im Umgang mit Klima­aktivisten aus Sicht der meisten Experten nicht das Mittel der Wahl. Das zeigte sich am Mittwoch bei einer Anhörung von Sachverständigen zu einem Vorschlag der Union für entsprechende Straf­verschärfungen im Recht­sausschuss des Bundestages. „Wir würden unnötig junge, engagierte Menschen kriminalisieren“, sagte die Kriminologin Katrin Höffler von der Universität Leipzig.

„Alle anderen Rechtsgüter“ nicht automatisch zweitrangig

Bei den Aktivisten, die sich auf Straßen festklebten, um die Bundes­regierung zu mehr Tempo im Kampf gegen die Erder­wärmung zu drängen, handele es sich meist um „gut ausgebildete Leute“, die in der Regel nicht durch Gewalttaten auffielen. Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundes­gerichts­hof, gab allerdings zu bedenken, dass durch das „Fernziel Klimaschutz“ nicht automatisch „alle anderen Rechts­güter“ zweitrangig würden. Schließlich seien beispiels­weise auch „Frieden“ oder „Kindeswohl“ sehr wichtige Ziele.

Aktuelle Strafrahmen ist ausreichend

Die Gewerk­schaft der Polizei (GdP) hält ebenfalls nichts von härteren Strafen. Der aktuelle Strafrahmen sei ausreichend, um mit diesem Phänomen umzugehen, sagte der stellvertretende GdP-Bundes­vorsitzende, Sven Hüber. Notwendig wäre es dagegen, vor dem Hintergrund der Aktionen von Gruppen wie die Letzte Generation die unterschiedlichen Polizei­gesetze der Länder zu harmonisieren. Vor allem beim „Vorsorge­gewahrsam“ gebe es gravierende Unterschiede, betonte Hüber.

Bürger können in Bayern bis zu einen Monat lang festgehalten werden

Nach dem bayerischen Polizei­aufgaben­gesetz können Bürger auf richterlichen Beschluss hin bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungs­widrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen Monat verlängert werden.

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Neue polizeiliche Datenbank wäre möglich

Es sei zu begrüßen, dass die Innen­minister von Bund und Ländern beschlossen hätten, ein Lagebild zu sogenannten „Klima­klebern“ erstellen zu wollen, sagte Hüber. Im Anschluss könne eine neue polizeiliche Datenbank geschaffen werden, etwa um präventive Maßnahmen oder „Gefährder­ansprachen“ durchführen zu können.

Hintergrund: Von Union angestrebte StGB-Änderung

Anlass der Sach­verständigen-Anhörung war ein Antrag der Unions­fraktion, der unter anderem Änderungen in einem Paragrafen des Straf­gesetz­buches vorsieht, in dem es um gefährliche Eingriffe in den Straßen­verkehr geht. Nach den Vorstellungen von CDU und CSU sollte dieser Tatbestand „so aus­gestaltet werden, dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungs­dienste nicht zu Unfall­opfern durchkommen“.

Leitung der Deutschen Polizeigewerkschaft für härtere Strafen

Für härtere Strafen sprach sich auch die Leitung der Deutschen Polizei­gewerkschaft aus. In ihrer Stellung­nahme hielt sie fest, die „hohe Inanspruch­nahme der Polizei und anderer Einsatz­kräfte“ sei un­verantwortlich und schade der Inneren Sicherheit. „Polizei und Rettungs­dienste sind auch und gerade in der Hauptstadt in nie dagewesener Weise im Einsatz­geschehen gefordert.“

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Verkehr auf Zufahrtsstraßen vorübergehend immer wieder lahm gelegt

Seit einem Jahr legen Aktivisten der Gruppe Letzte Generation in vielen Großs­tädten immer wieder den Verkehr auf Zufahrts­straßen vorüberg­ehend lahm. Mehrfach kam es zu Zusammen­stößen mit genervten Autofahrern. Für besonders heftige Kritik sorgte, dass durch die Blockaden in einigen Fällen Rettungs­kräfte auf dem Weg zu Unfall­opfern oder Notfall-Patienten aufgehalten wurden.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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