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Fußballclub legt Vergütung der Vorstandsmitglieder offen
Derzeit erhalte Strutz eine Aufwandsentschädigung von 9.000 Euro monatlich, teilte der Club in einer Erklärung des Vorstandes mit. Die übrigen sieben Vorstandsmitglieder erhielten 2.000 Euro pro Monat.
Strunz erhält weitere 14.000 Euro für Tätigkeiten als Rechtsberater
Zudem erhalte Strutz ein vereinbartes monatliches Honorar von 14.000 Euro für seine Funktion als Rechtsberater des Vereins. Dieses sei „zulässig, angemessen und mit hoher Wahrscheinlichkeit niedriger als der marktübliche Preis für eine derartige Beratungsleistung“. Das gehe aus dem Kurzgutachten einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei hervor, die Mainz 05 eingeschaltet hatte.
Aufwandsentschädigungen juristisch zulässig und angemessen
Demnach seien Aufwandsentschädigungen für die Vorstandsmitglieder „juristisch zulässig und in der Höhe angemessen“. Strutz hatte vor einigen Tagen bestätigt, dass er seine Tätigkeit als Anwalt über die Jahre zunehmend zurückgefahren habe, um so viel wie möglich für den Verein zu arbeiten.
Vorwurf mangelnder Transparenz
Die Leiterin der Arbeitsgruppe Sport bei Transparency International, Sylvia Schenk, hatte dem Club daraufhin mangelnde Transparenz vorgeworfen und eine Offenlegung der Vergütungen der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder gefordert.
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