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Das Bundesverwaltungsgericht habe ihn per Beschluss dazu verpflichtet, teilte Marius Weiß (SPD) in Wiesbaden mit.
Schwärzung nicht genügend begründet
Seitens des Ausschusses war vergangenes Jahr beschlossen worden, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einstweiligen Rechtsschutz gegen den Generalbundesanwalt in Anspruch zu nehmen, um die Herausgabe der ungeschwärzten Akten zu erwirken. Das Gericht habe nun festgestellt, dass der Generalbundesanwalt nicht begründet genug vorgetragen habe, warum er Teile der Akten zurückhalte, erklärte Weiß. Es sei zudem Sache des Ausschusses, wie tief er innerhalb des Untersuchungsauftrags ermittele und in welchem Umfang er dafür Beweise erhebe. Den Generalbundesanwalt habe er nun aufgefordert, ihm die ungeschwärzten Akten nunmehr unverzüglich zukommen zu lassen.
Ausschuss soll mögliches Behördenversagen aufklären
Bei der Tat hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war. Das Gremium hatte sich Mitte 2021 konstituiert und Anfang Dezember zum ersten Mal öffentlich im hessischen Landtag in Wiesbaden getagt.
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