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Verwaltungsrecht | 08.02.2023

Akten­herausgabe

General­bundesanwalt muss ungeschwärzte Hanau-Akten herausgegeben

Unter­suchungs-Aus­schuss hat Anspruch auf Herausgabe ungeschwärzte Hanau-Akten

Der General­bundesanwalt muss für den U-Ausschuss im hessischen Landtag ungeschwärzte Akten zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau nach Angaben des Aus­schuss­vor­sitzenden herausgeben.

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Das Bundes­verwaltungs­gericht habe ihn per Beschluss dazu verpflichtet, teilte Marius Weiß (SPD) in Wiesbaden mit.

Schwärzung nicht genügend begründet

Seitens des Ausschusses war vergangenes Jahr beschlossen worden, vor dem Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig einst­weiligen Rechts­schutz gegen den General­bundesanwalt in Anspruch zu nehmen, um die Herausgabe der ungeschwärzten Akten zu erwirken. Das Gericht habe nun fest­gestellt, dass der General­bundesanwalt nicht begründet genug vorgetragen habe, warum er Teile der Akten zurück­halte, erklärte Weiß. Es sei zudem Sache des Ausschusses, wie tief er innerhalb des Unter­suchungs­auftrags ermittele und in welchem Umfang er dafür Beweise erhebe. Den General­bundesanwalt habe er nun aufgefordert, ihm die ungeschwärzten Akten nunmehr unverzüglich zukommen zu lassen.

Ausschuss soll mögliches Behördenversagen aufklären

Bei der Tat hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Unter­suchungs­ausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behörden­versagen gekommen war. Das Gremium hatte sich Mitte 2021 konstituiert und Anfang Dezember zum ersten Mal öffentlich im hessischen Landtag in Wiesbaden getagt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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