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Strafrecht | 29.03.2023

Audi-Abgas­skandal

Gericht stellt Ex-Audi-Chef Bewährung in Aussicht

Bewährung gegen Geständnisse

Der erste Straf­prozess um geschönte Abgaswerte bei Dieselautos könnte nach zweieinhalb Jahren mit Bewährungss­trafen für den früheren Audi-Chef Stadler und zwei Mit­angeklagte enden. Das Gericht will aber Geständnisse hören - sonst könnte es auch anders kommen.

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Das Landgericht München hat dem ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler bei einem Geständnis eine Bewährungss­trafe in Aussicht gestellt. Er dürfte spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Stadler hätte der Sache auf den Grund gehen, Tricksereien abstellen und die Handels­partner informieren müssen. „Bei vollem Geständnis“ komme für ihn und zwei Mit­angeklagte aber eine Freiheits­strafe auf Bewährung in Betracht.

Stadler und Hatz beteuern bislang ihre Unschuld

Stadler und der ehemalige Audi-Motorenchef und Porsche-Technik­vorstand Wolfgang Hatz beteuern bislang ihre Unschuld. Der ehemalige Audi-Haupt­abteilungs­leiter Giovanni P. ist nach Bewertung der Kammer bislang „auch nicht voll geständig“. Das Verfahren gegen den als Kronzeugen aufgetretenen vierten Angeklagten, den leitenden Ingenieur Henning L., will die Kammer mit Zustimmung der Staats­anwaltschaft einstellen. Zu dieser vorläufigen Einschätzung sei die Strafkammer nach zweieinhalb­jähriger Beweis­aufnahme gekommen, sagte Weickert. Dabei habe sie auch die sehr lange Verfahrens­dauer im Blick gehabt, „die für die Angeklagten belastend ist“. Sie sollen sich nun mit ihren Anwälten beraten. Das Urteil könnte nach bisheriger Planung im Juni verkündet werden.

Gezielte Manipulation

Die drei Motoren­entwickler Hatz, P. und L. sollen Diesel­motoren für rund 400.000 Autos von Audi, Volkswagen und Porsche ab 2008 so manipuliert haben, dass sie Abgastests bestanden, aber auf der Straße mehr Stickoxid ausstießen als erlaubt. Ziel war es, sich den nach­träglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgas­reinigung zu sparen.

Bewährung und Einstellung nicht ausgeschlossen

Nach vorläufiger Bewertung der Kammer wurden auf Betreiben dieses Trios unzulässige Abschalt­einrichtungen eingebaut. Allerdings will sie eine ganze Reihe von Fahrzeugen und Märkten, die in der Anklage aufgeführt werden, nicht mit berücksichtigen. Auch bei den Anklage­vorwürfen irre­führende Werbung und mittelbare Falsch­beurkundung regt die Kammer eine Einstellung ein.

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Produktion und Verkauf manipulierter Pkws zu spät gestoppt

Stadler soll auch laut Anklage zwar erst nach Aufdeckung des Skandals in den USA 2015 davon erfahren haben, aber die Produktion und den Verkauf manipulierter Autos in Europa erst 2018 gestoppt haben. Er hat argumentiert, er sei als Vorstands­chef von seinen Technikern „hinters Licht geführt“ worden, wobei „vielleicht aber auch eine Angstkultur“ im VW-Konzern beigetragen haben könnte. Die Kammer verwies dagegen auf die internen Unter­suchungen durch Anwalts­kanzleien bei Audi und VW und Erkenntnisse des Kraftfahrt-Bundesamts. Spätestens im Juli 2016 hätte er nachhaken und handeln müssen.

Mehrere Monate in U-Haft

Stadler, Hatz und P. hatten mehrere Monate in U-Haft gesessen. Der erste Straf­prozess zum Diesel­skandal in Deutschland läuft seit September 2020. Am Mittwoch war der 161. Verhandlung­stag. Verteidiger­honorare, Reise- und Hotelkosten sowie Gerichts­kosten samt Aufwendungen für Gutachter und angereiste Zeugen dürften sich für einen Angeklagten auf einige Hundert­tausend Euro summieren, sagte ein Anwalt am Rande des Prozesses. Dazu kämen möglicher­weise hohe Bewährungs­auflagen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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