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Schadensersatzrecht | 03.03.2023

Corona-Rückhol­flug

Gutachten: Reisende können Geld bei Corona-Rückhol­flug zurück­bekommen

Airline muss Schaden für Annullierung von ursprünglichen Flug erstatten

Reisende, die zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem staatlich organisierten Flug zurück in ihr Heimatland gebracht worden sind, können nach einem Gutachten des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) unter bestimmten Umständen Geld zurück­verlangen.

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Passagiere könnten zwar nicht das Geld für den staatlich organisierten Flug zurück­bekommen, wohl aber für den eigentlich geplanten Rückflug, teilte General­anwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in Luxemburg mit. Die Richter folgen den Gutachten der General­anwälte oft, aber nicht immer. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Streit um Corona-Rückholflug

Hintergrund ist der Fall eines Ehepaares aus Österreich. Das flog im März 2020 im Rahmen einer Pauschal­reise nach Mauritius, der Rückflug wurde aber wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie von der Fluggesellschaft gestrichen. Das Paar kehrte dann mit einem Flug zurück, den das österr­eichische Außenm­inisterium organisiert hatte.

Dieser Flug wurde allerdings von der gleichen Fluggesellschaft zur gleichen Uhrzeit durch­geführt wie der, den das Paar ursprünglich gebucht hatte. Für den Flug mussten alle Passagiere 500 Euro Unkosten­beitrag an das Außenm­inisterium zahlen. Das Ehepaar will nun von der Fluggesellschaft sein Geld zurück.

Generalanwalt: Airline muss Schaden ersetzen

Der General­anwalt am EuGH gab ihm nun teilweise Recht. In einem solchen Fall müsse die Airline zum einen den Schaden ersetzen, der dadurch entstanden sei, dass die Passagiere nicht rechtzeitig über die Annullierung des Fluges und ihre Rechte informiert worden seien. Außerdem müsse der volle Preis für das Ticket erstattet werden. Falls es sich wie hier um eine Pauschal­reise handelt, könnten die Reisenden nach Ansicht des General­anwalts auch eine Preis­minderung verlangen, weil der Pauschal­reise­vertrag hier nicht erfüllt wurde. In Deutschland hatte das Verwaltungs­gericht Berlin in zwei Fällen vor über einem Jahr entschieden, dass Reisende die staatlichen Corona-Rückhol­flüge zum Teil selbst zahlen müssen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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