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Tierschutzrecht und Umwelt | 16.05.2023

Wolfs­verordnung

Gutachten: Bayerns Wolfs­verordnung ignoriert Bundes- und EU-Recht

Abschuss nach nur einem Riss nicht mit Artenschutz vereinbar

Die seit 1. Mai geltende umstrittene bayerische Wolfs­verordnung ist laut einem Bundestags­gutachten wohl nicht mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht vereinbar.

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Zu diesem Ergebnis kommt eine 16-seitige Ausarbeitung des Wissen­schaftlichen Diensts des Bundestags, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Zunächst hatten die Zeitungen der „Medien­gruppe Bayern“ (Samstag) darüber berichtet. Konkret moniert das Gutachten, dass die bayerische Verordnung die Entnahme eines Wolfes nach dem ersten Riss eines Weidetieres ermöglicht.

Mögliche Tötung nach nur einem Riss beanstandet

Aufgrund der vom Europäischen Gerichtshof geforderten restriktiven Auslegung des Ausnahme­kataloges „dürfte eine letale Wolfs­entnahme nach nur einem Riss mit den unions­rechtlichen Artenschutz­vorgaben grund­sätzlich nicht vereinbar sein“, heißt es im Gutachten. Mit Blick auf das Bundes­naturschutz­gesetz betonte das Gutachten zwar, dass dies in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt sei, jedoch sei im entsprechenden Paragraf 45a der Plural („Schäden bei Nutztier­rissen“, „bereits eingetretene[n] Riss­ereignisse[n]“) genannt. Dies setze „bereits in Ansehung seines Wortlautes mehr als nur einen vorangegangenen Riss voraus“.

Auch Verzicht auf konkrete Riss-Zuordnung wohl unzulässig

Das Gutachten wurde von der FDP-Bundestags­fraktion in Auftrag gegeben. Es bezweifelt auch, dass in Bayern laut Verordnung Wölfe getötet werden könnten, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden können: Auf den Versuch der konkreten Zuordnung von vornherein zu verzichten, dürfte dem Bundes­naturschutz­gesetz „und damit höherrangigem Recht widersprechen“.

„Damit ist klar, dass nur der Bund eine rechts­sichere Lösung für den Umgang mit dem Wolf schaffen kann“, sagte FDP-Bundestags­fraktionschef Christian Dürr der „Medien­gruppe Bayern“. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe mit seinem Gutachten zudem bescheinigt, „dass Markus Söder ein Schaum­schläger ist: Seine Wolfs­verordnung ist in mehrfacher Hinsicht nicht mit Bundesrecht und EU-Recht vereinbar“. Dürr kündigte an, dass der Bund bis zum Sommer Eckpunkte für eine bundesweite Regelung erarbeiten und danach umsetzen werde.

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Wolf nach europäischem und deutschem Recht streng geschützt

Auch in Bayern gibt es massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wolfs­verordnung. Der Bund Naturschutz (BN) hatte vor wenigen Tagen beschlossen, gegen die Neuregelung Klage einreichen zu wollen. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt. Die bayerische Staats­regierung zweifelte den Schutz­status aber wiederholt an, da es ihrer Meinung nach bereits zu viele Wölfe in Deutschland und auch in Bayern gebe.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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