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Der Hartz-IV-Satz soll auch 2016 wieder steigen. Ab dem 1.1.2016 wird der Regelsatz für Alleinstehende auf 404 Euro pro Monat angehoben. Das sind fünf Euro mehr als bisher (vgl. auch: Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz ab dem 01.01.2015?). Bei Paaren wird der Satz um vier auf 364 Euro je Partner steigen.
Finden Sie hier die aktuelle Tabelle über Regelsätze für Hartz-IV und Sozialhilfe ab dem 1.1.2016.
Ergänzung vom 30.08.2016: Hartz IV-Erhöhung ab 2017: Deutliche Steigerung der Hartz-IV-Regelsätze ab 1.1.2017
Wenn Sie bezüglich Ihres Hartz IV-Bescheids Probleme haben, dann können Sie sich an diese Rechtsanwälte wenden, die Ihnen bei Hartz IV-Fragen gern behilflich sind (Anwaltsliste für Hartz IV-Probleme).
Auch Kinder erhalten mehr
Der Satz für Kinder von Hartz-IV-Empfängern (0 bis 6 Jahre) solle um drei Euro auf 237 Euro steigen. Wie das Blatt weiter berichtete, will das Bundeskabinett die Erhöhung am 23. September beschließen. Der Bundesrat soll demnach am 25. September zustimmen. Zum Jahreswechsel 2014/2015 war der Regelsatz für Alleinstehende um acht auf 399 Euro angehoben worden.
Wie wird die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze berechnet?
Hartz IV ist die Grundsicherungsleistung für Langzeitarbeitslose und heißt im Amtsdeutsch eigentlich Arbeitslosengeld II. Die je nach Familienstand gestaffelte Geldzahlung wird entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen jährlich fortgeschrieben. Dabei werden die Lohnentwicklung mit 70 und die Preisentwicklung mit 30 Prozent berücksichtigt. Die Anpassung erfolgt jeweils zu Beginn eines Jahres. Dies steht nicht im Belieben der Regierung, sondern folgt der gesetzlichen Regelung. Zuletzt war der Satz zum vergangenen Januar angehoben worden, für Alleinstehende beispielsweise stieg er um 8 auf 399 Euro.
Siehe auch:
- Hartz IV-Erhöhung ab 2017: Deutliche Steigerung der Hartz-IV-Regelsätze ab 1.1.2017
- Wie hoch ist der Hartz IV-Regelsatz ab dem 01.01.2016?
- Regelsätze für Hartz-IV und Sozialhilfe (Aktuelle Tabelle)
- Anwaltsliste: Welcher Anwalt hilft mir, wenn ich einen fehlerhaften Hartz-IV-Bescheid erhalten habe?
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