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Recht allgemein | 15.12.2022

Hinweisg­eber­schutz

Hinweis­geber-Gesetz: Meldungen zu mangelnder Verfassungs­treue

Besserer Schutz für Hinweis­geber

Über das geplante „Whistle­blower-Gesetz“ der Bundes­regierung soll voraussichtlich noch diese Woche im Bundestag abschließend beraten werden - und zwar in leicht veränderter Form.

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Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitions­kreisen. Neu ist beispiels­weise, dass Hinweis­geber „Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungs­treue darstellen“, melden können, und zwar auch dann wenn es sich nicht um Straftaten handelt.

Großrazzia in „Reichsbürger“-Szene bestätigt Bedarf

„Wir wollen, dass verfassungs­feindliche Tendenzen bei Beamten nicht erst herauskommen, wenn ein Umsturz mit Waffen geplant ist“, sagte der Rechts­politiker Till Steffen (Grüne). Hinweis­geber könnten nun dabei helfen, diese rechtzeitig zu erkennen. Dies sei auch vor dem Hintergrund der jüngsten Großrazzia in der „Reichs­bürger“-Szene die richtige Antwort.

Anonyme Kontaktaufnahme sollen erleichtert werden

Erleichtert werden sollen anonyme Hinweise. In der neuen Fassung des Gesetz­entwurfs, mit dem sich der Recht­sausschuss an diesem Mittwoch befasst, heißt es, dafür seien „Melde­kanäle vorzuhalten, welche die anonyme Kontakt­aufnahme und die für die hinweis­gebende Person anonyme Kommunikation zwischen hinweis­gebender Person und interner Meldestelle ermöglichen“. Transparency International hatte in einer Anhörung des Ausschusses gemahnt, die Anonymität werde durch die Vorgaben des Entwurfs in der ursprünglichen Fassung nicht ausreichend geschützt.

Wahrung der Verschwiegenheit soll bestehen bleiben - außer für Tierärzte

Die Pflichten zur Wahrung der Verschwiegenheit durch Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe sollen bestehen bleiben. Eine Ausnahme soll es für Tierärzte geben, soweit es um Verstöße gegen Rechts­vorschriften zum Schutz von gewerblich gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren geht.

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Schutz Kündigung, Mobbing oder anderen Repressalien

Der Entwurf der Bundes­regierung zielt darauf ab, dass Menschen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdecken, besser vor Kündigung, Mobbing oder anderen Repressalien geschützt werden. Mit dem Hinweis­geber­schutz­gesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die Hinweise können etwa Verstöße gegen Umwelt­schutz­vorgaben oder gegen Vorschriften zur Lebens­sicherheit sein.

Neue Stelle für externe Meldungen geplant

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für jeden Hinweis­geber, der Bedenken hat, sich an eine interne Stelle zu wenden, will Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Möglichkeit schaffen, beim Bundesamt für Justiz vorstellig zu werden. Dafür soll eine neue Stelle für externe Meldungen eingerichtet werden.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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