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Steuerrecht und Verbraucherecht | 08.12.2021

Corona-Krise

Hinzu­verdienst­grenze für Rentner bleibt auch 2022 erhöht

Hinzu­verdienst­grenze für vorgezogene Alters­renten wird auch im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben

Wegen der Corona-Krise und des Fachkräfte­mangels ist aktuell die Hinzu­verdienst­grenze für Rentner mit vor­gezogener Altersrente deutlich angehoben. Die Regelung wurde nun bis Ende 2022 verlängert.

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Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. „Die befristete Sonder­regelung für hohe Hinzu­verdienst­grenzen bei Früh­rentnern soll nun bis Ende 2022 gelten“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuer­zahler den Beschluss von Bundestag und Bundesrat.

Keine Hinzuverdienstgrenze für Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben

Ein über die Grenze hinaus­gehender Verdienst neben der Rente wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzu­verdienst­grenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Renten­kürzung befürchten zu müssen.

Hinzuverdienst ist zu versteuern

Unabhängig von der Grenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern. Jedoch können auch bei einer Tätigkeit neben der Rente Werbungs­kosten wie Fahrtkosten oder Kosten für Berufs­kleidung sowie Arbeits­mittel steuer­mindernd geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, Belege zu sammeln und am Jahresende zusammen­zurechnen, rät Karbe-Geßler.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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