DAWR > Hohenzollern wollen auf Entschädigung für Schlösser verzichten < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verwaltungsrecht | 09.03.2023

Ent­schädigung

Hohen­zollern wollen auf Ent­schädigung für Schlösser verzichten

Berlin, Brandenburg und der Bund verhandeln seit 2014 mit den Hohen­zollern

Seit der Einheit streiten die Nachfahren des ehemaligen Herrscher­hauses Hohen­zollern um millionen­schwere Rückgaben von enteigneten Immobilien und Wert­gegenständen. Nun deutet sich eine gütliche Einigung an.

Im jahrelangen Streit um Ent­schädigung in Millionen­höhe zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers zeichnet sich eine Lösung ab. Die Hohen­zollern wollen auf eine gerichtliche Ent­scheidung verzichten. In einem „Welt“-Interview (Mittwoch) sagte Georg Friedrich Prinz von Preußen: „Ich bin an den Punkt gekommen, dass es nicht richtig sein kann, diese Frage vor Gericht auszutragen. Vermutlich würde das Verfahren mindestens zehn Jahre dauern. Deshalb verzichte ich als Chef des Hauses Hohen­zollern auf die Kunstwerke und Ausgleichs­zahlungen aus diesem Komplex.“ Die dpa erfuhr von Seiten der General­verwaltung des Hauses, von Preußen wolle die Klagen in zwei Verfahren vor dem Verwaltungs­gericht Potsdam zurückziehen. Er werde seine Ent­scheidung während einer am Donnerstag in Berlin geplanten Veranstaltung zur Geschichte der Familie bekannt geben, hieß es.

Land lehnte Entschädigungen ab

Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohen­zollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunst­objekten und über Entschädigungen. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Ent­schädigung auf Basis des Einigungs­vertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohen­zollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro.

NS-System „erheblichen Vorschub“ geleistet

Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“. Das Land lehnte die Entschädigungs­ansprüche der Hohen­zollern mit der Begründung ab, der ehemalige Kronprinz von Preußen habe dem national­sozialistischen System erheblich Vorschub geleistet. In der zweiten Klage gehe es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Schloss Cecilienhof in Potsdam. Auch in diesem Fall hatte das Land eine Ent­schädigung mit derselben Begründung abgelehnt.

Brandenburgs Finanzministerin: Mit Verzicht - Gordische Knoten durchschlagen

Brandenburgs Finanz­ministerin Katrin Lange begrüßte den Verzicht. „Mit dieser Ent­scheidung ist nun gewissermaßen der Gordische Knoten im Hohen­zollern-Komplex durch­schlagen worden“, sagte die SPD-Politikerin. „Es wird damit eine höchst verwickelte und im Einzelnen für Außens­tehende kaum mehr nach­vollzieh­bare Debatte um Entschädigungs­ansprüche verschiedener Art beendet, die es ohne das historische Glück der Deutschen Einheit gar nicht gegeben hätte und auf der auch immer weniger Segen lag für das Ansehen des Hauses Hohen­zollern und seinen Platz in der Geschichte.“

Brandenburgs Kultur­ministerin Manja Schüle (SPD) erklärte, die klare Linie des Landes zu der Auseinander­setzung mit den Hohen­zollern habe sich ausgezahlt. „Ich danke auch allen in Wissenschaft und Öffentlichkeit, die mich in meiner Haltung gegen Geheim­verhandlungen unterstützt haben“, sagte Schüle. „Ich hoffe, dass die zwischen den Beteiligten noch offenen Fragen in dem Geist, den die heutige Ankündigung atmet, geklärt werden: Ohne Gerichte, ohne Drohungen, in großer Offenheit.“

VG Potsdam liegt noch keine Klagerücknahme vor

Auch gegenüber dem Bund hatte von Preußen zuvor entsprechende Schritte angekündigt, wie der dpa am Mittwoch in Berlin bestätigt wurde. Kultur­staats­ministerin Claudia Roth begrüßte die Ankündigung. Es sei ein wichtiger Schritt, wenn von Preußen nun bereit sei, „die historischen Fragen von den Fragen des zukünftigen Umganges mit dem kulturellen Erbe des Hauses Hohen­zollern zu trennen“, sagte die Grünen-Politikerin dem „Spiegel“. Dem Potsdamer Verwaltungs­gericht lag nach Angaben seines Sprechers am Mittwoch noch kein Rückzug der Klagen seitens der Hohen­zollern vor. Dort ist für die Klage auf Ent­schädigung für die enteigneten Immobilien ein Verhandlungs­termin am 13. Juni angesetzt worden.

Brandenburger Linke wollte 2019 Verhandlungsabbruch erreichen

Die Branden­burger Linke hatte kurz vor der Landtags­wahl 2019 eine Volks­initiative gestartet, mit der ein Abbruch der Verhandlungen mit den Hohen­zollern und eine gerichtliche Klärung gefordert wurde. Mehr als 23.000 Menschen hatten unter­schrieben. „Die Verzichts­erklärung von Georg Friedrich Prinz von Preußen zeigt: Der Druck der vergangenen Jahre in Öffentlichkeit und Parlament hat seine Wirkung erzielt“, kommentierte Fraktions­chef Sebastian Walter am Mittwoch.

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10189