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Strafrecht | 28.02.2016

Hund mit Würgehalsband an Baum gebunden im Wald ausgesetzt - Tierhalter zu Geldstrafe verurteilt

Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz

Zwei Tierhalter, die einen Hund im Wald ausgesetzt haben, sind vom Amtsgericht Osnabrück wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz jeweils zu einer Geldstrafe von 800 bzw. 600 Euro verurteilt worden.

Die Tierhalter haben am 15. Oktober 2015 in einem Waldstück in Osnabrück-Atter die Mischlingshündin „Charlotte„ ausgesetzt. Dazu banden sie die völlig verängstigte Hündin mit einem Kettenhalsband mit einer Würgevorrichtung hoch an einem Baum an, so dass der Hund sich weder hinlegen noch Wasser aufnehmen konnte. Der hungrige und durstige Hund musste mindestens eine Stunde leiden. Er erlitt erhebliche Schmerzen und ist durch das Aussetzen noch immer traumatisiert.

Hinweise aus der Bevölkerung

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung war der Hund entdeckt worden. Mitarbeiter des Tierheimes und der Feuerwehr befreiten ihn. Aufgrund der Berichterstattung in der Neuen Osnabrücker Zeitung leitete die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Ermittlungsverfahren ein. Durch verschiedene Ermittlungsmaßnahmen ist es dann gelungen, die beiden Tierhalter zu ermitteln. Sie haben die Tat zugegeben und als Begründung angeführt, sie seien mit der Haltung des Hundes überfordert gewesen.

Siehe auch:

Quelle: Staatsanwaltschaft Osnabrück/DAWR/pt
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