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Aus Sicht des Juristen wäre die Maßnahme höchstens zu rechtfertigen, wenn es einen konkreten Verdacht auf falsche Angaben des Flüchtlings und damit einhergehende Straftaten gebe. Dieser Vorbehalt fehle im Gesetzentwurf allerdings. Aber auch dann müsse ein Richter den Zugriff auf das Handy erlauben.
Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Nach Plänen der Bundesregierung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern durchsuchen dürfen. Mit einem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sei auch diese Regelung auf den Weg gebracht worden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Die Pläne hatte eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 9. Februar beschlossen - zusammen mit weiteren Punkten.
Verletzung von zwei Grundrechten
Nach Einschätzung des Juristen Gazeas würden beim erzwungenen Auslesen von Handys zwei Grundrechte verletzt: Zum einen das Fernmeldegeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes jedem Menschen in Deutschland den Schutz seiner privaten Kommunikation garantiert. Zum anderen das sogenannte Recht auf informelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht 1984 angesichts der geplanten Volkszählung aufgestellt und seitdem immer wieder gestärkt habe.
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