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Nach dem Urteil muss die Bundesregierung die Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgeben. Die Kurzprotokolle stammen aus der Zeit des ersten Corona-Lockdowns und entstanden im Frühjahr und Herbst. (Az.: VG 2 K 155/21).
Berufung möglich
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kann gegen die Entscheidung eine Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. Dafür bleibt der Bundesregierung ein Monat Zeit, nachdem das Urteil zugestellt wurde.
„Tagesspiegel“ hatte geklagt
Geklagt hatte der „Tagesspiegel“ Ende 2020, nachdem die Bundesregierung der Zeitung den Zugang zu den Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz verwehrt hatte. Die Regierung hatte die Unterlagen als vertraulich eingestuft und sich auf den „Schutz behördlicher Beratungen“ berufen.
VG: Kanzleramt muss Protokolle zu Corona-Konferenzen herausgeben
Dies sah das Verwaltungsgericht anders: Geschützt sei nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung, nicht die Ergebnisse und Grundlagen der Entscheidung. Zudem habe die Bundesregierung nicht nachvollziehbar eine konkrete Gefährdung des Beratungsverlaufs oder künftiger Beratungen dargelegt.
Beschlossen wurden einschneidende Maßnahmen
Bei ihren Gipfeln, die in der Corona-Hochphase im Wesentlichen per Video stattfanden, verständigten sich die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder auf wichtige Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie. Zu den einschneidendsten Maßnahmen zählten Lockdowns und Kontaktbeschränkungen.
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