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EU-Recht, Schadensersatz und Verbraucherrecht | 13.07.2022

Diesel­skandal

Kein Urteil bei Muster­feststellungs­klage gegen Mercedes-Benz

OLG Stuttgart vertagt Dieselklage gegen Mercedes

Im Streit zwischen Verbraucher­schützern und Mercedes fällt nach dem ersten Termin noch kein Urteil. Ende Januar soll weiter verhandelt werden. Bis dahin geht der Blick zum BGH und EuGH.

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Im Prozess rund um eine Muster­feststellungs­klage von Verbraucher­schützern gegen den Auto­hersteller Mercedes-Benz ist nach dem ersten Verhandlung­stag kein Urteil gesprochen worden. Nach gut vier Stunden Verhandlung, bei der zunächst viel über Formalitäten und Formulierungen diskutiert wurde, schlug das Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart einen Fortsetzungs­termin vor. Demnach soll die Verhandlung im kommenden Jahr am 24. Januar weitergehen.

Vorsitzender Richter: Vieles steckt im Detail

Zum Auftakt des Prozesses warnte der Vorsitzende Richter des 24. Zivilsenats, Thilo Rebmann, die Anwesenden im Saal 18 des OLG: „Es ist leider nicht immer ganz so einfach.“ Vieles stecke im Detail. Spätestens danach war klar: Das Verfahren wird wohl kompliziert.

vzbv hatte Musterfeststellungsklage eingereicht

Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) hatte im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Diesel­skandal eine Muster­feststellungs­klage eingereicht. Im Kern werfen die Verbraucher­schützer dem Autobauer eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und wollen Schaden­ersatz für betroffene Kunden erstreiten. Bis Ende Juni hatten sich laut Bundesamt für Justiz 2804 Mercedes-Kunden der Klage angeschlossen. Würde den Kundinnen und Kunden ein Recht auf Schaden­ersatz zugesprochen, müssten sie dieses dann aber selbst durchsetzen.

Entscheidungen des EuGH und des BGH abwarten

Der Vorsitzende Richter Rebmann machte deutlich, dass das OLG anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) und Bundes­gerichts­hofs (BGH) rund um den Diesel­skandal abwarten wolle. Der General­anwalt des EuGH hatte Anfang Juni erklärt, dass seiner Ansicht nach Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung einen Ersatz­anspruch gegen den Fahrzeug­hersteller hätten.

Der BGH wies im Juli auf die Möglichkeit hin, in einem „Diesel­verfahren“ im November die Folgen für das deutsche Haftungs­recht zu erörtern, sofern bis dahin eine Ent­scheidung des EuGH vorliege. Das OLG habe laut Rebmann den nächsten Termin für Ende Januar auch in der Hoffnung angesetzt, dass bis dahin die beiden höheren Instanzen Urteile gefällt haben und damit mehr Klarheit herrsche.

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Mercedes hält Ansprüche für unbegründet

Mercedes begrüße es, dass sich das Gericht intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt habe, teilte eine Sprecherin im Anschluss mit. Die im Rahmen von Diesel­kunden­klagen geltend gemachten Ansprüche halte das Unternehmen für unbegründet. Das gelte auch für die Muster­feststellungs­klage. Der vzbv vermochte in der Verhandlung erste verbraucher­freundliche Signale der Richter erkennen und begrüßte diese, wie aus einer Mitteilung hervorging.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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