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Strafrecht | 04.04.2023

Containern

Keine Einigung der Länder beim Containern

Containern bleibt strafbar

Wer noch essbare Lebens­mittel aus Abfall­containern holt, soll nach dem Willen der Bundes­minister Buschmann und Özdemir nicht mehr bestraft werden. Die rechtliche Änderung dafür sehen sie bei den Ländern. Die haben den Ball jetzt zurück­gespielt.

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In dem Bemühen um eine weitgehende Legalisierung des sogenannten Containerns haben sich die Bundes­länder nicht auf eine einheitliche Linie verständigt. Die notwendige Einstimmigkeit im Länder-Ausschuss zur Änderung der entsprechenden Verfassungs­vorschrift sei nicht zustande gekommen, sagte die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Justiz­ministeriums, Corinna Zellmann, in Mainz auf Anfrage. Wer weg­geworfene Lebens­mittel aus Abfall­containern - beispiels­weise von Super­märkten - holt, muss also weiter mit einer Strafe wegen Diebstahls und Haus­friedens­bruchs rechnen.

Vorschlag: Verfahren beim Containern regelmäßig einstellen

Der Vorschlag aus Hamburg, über den die Länder abgestimmt haben, sah nach Darstellung des hessischen Justiz­ministeriums vor, dass beim Containern regelmäßig eine Verfahrens­einstellung in Betracht kommen soll. „Insbesondere wenn sich durch die anschließende Verwendung der Lebens­mittel keine Gesundheits­gefahren oder Haftungs­risiken realisiert haben“, heißt es in einer Mitteilung aus Wiesbaden.

Ball an Bundesgesetzgeber zurückgegeben

Die Bundes­minister Marco Buschmann (FDP/Justiz) und Cem Özdemir (Grüne/Land­wirtschaft) hatten angeregt, den strafrecht­lichen Umgang mit dem Containern in den Richtlinien zu regeln und den Länder-Ausschuss gebeten, die entsprechende Änderung der Richtlinien zu prüfen. Dieser Weg ist den Ländern umstritten. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) etwa sieht den Bundes­gesetzgeber in der Pflicht. Auch sein hessischer Amtskollege Roman Poseck (CDU) sagte: „Der Ball liegt nun wieder beim Bund. Dieser sollte seiner Verantwortung gerecht werden und als zuständiger Gesetzgeber eine einheitliche Handhabung des Strafrechts sicher­stellen.“

Neuregelung der Angaben zur Mindesthaltbarkeit angeregt

Diskutiert werden auch Anreize für Regelungen für Lebensmittel­hersteller, Produkte mit ab­gelaufenem Haltbarkeits­datum abgeben zu dürfen, ohne haften zu müssen. Umwelt­schutz­minister Katrin Eder (Grüne) hatte eine rheinland-pfälzische Bundes­rats­initiative angekündigt, um die Angaben zur Mindest­haltbarkeit bei Lebens­mitteln neu zu regeln. Die Ausnahme­liste für das Mindest­haltbarkeits­datum müsse erweitert werden, hatte die Grünen-Politikerin im Januar gesagt. Für Salz, Hülsen­früchte, Nudeln oder Reis sei kein strenges Datum für die Mindest­haltbarkeit nötig.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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