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Arbeitsrecht | 11.01.2023

Corona-Pandemie

Keine Klagewelle trotz Corona-Extremlage

Auf einen Rechts­streit durch die Instanzen ist in den meisten Fällen verzichtet worden

Die Pandemie hat den Arbeits­alltag von Millionen Menschen innerhalb weniger Wochen verändert - und das ohne viel Streit. Nur wenige Klagen landeten bei Deutschlands höchsten Arbeits­richtern in Erfurt. Bleibt das so?

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Die Pandemie mit Kurzarbeit, Homeoffice, Test-, Masken- und Isolations­pflichten hat das Bundes­arbeits­gericht im vergangenen Jahr beschäftigt - die befürchtete Flut an Rechts­streitigkeiten blieb aber aus. „Es hat keine größeren Klagewellen gegeben“, sagte die Präsidentin des Bundes­arbeits­gerichts, Inken Gallner, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Sie habe auch keine Signale von den Arbeits­gerichten, dass sich das in diesem Jahr ändern werde.

Praktikable außergerichtliche Lösungen in dieser Extremsituation gefunden

„Offenbar haben Arbeit­nehmer und Arbeitgeber sehr gut in der Corona-Pandemie reagiert und praktikable Lösungen in dieser Extrem­situation gefunden“, sagte Gallner, die seit knapp einem Jahr an der Spitze des höchsten deutschen Arbeits­gerichts steht. „Die Sozial- und die Betriebs­partnerschaft scheinen in der Krise gut funktioniert zu haben.“ Auf einen Rechts­streit durch die Instanzen sei in den meisten Fällen verzichtet worden. Zudem hätten die besonderen Kurzarbeits- und Insolvenz­regelungen während der Pandemie dafür gesorgt, dass es nicht zu massenhaften Kündigungen und vielen Kündigungs­schutz­klagen gekommen sei. Auch der Umzug Zehn­tausender Arbeit­nehmer ins Homeoffice und die be­schleunigte Digitalisierung von Arbeits­abläufen seien offenbar relativ unproblematisch vollzogen worden.

Homeoffice-Erfahrungen haben bleibende Auswirkungen

„Die Homeoffice-Erfahrungen haben die Vorstellungen von Präsenz­pflicht, die früher bestanden, verändert“, sagte Gallner. Das habe Auswirkungen auf den Arbeits­alltag auch nach der Pandemie ebenso wie die zunehmende Digitalisierung von Arbeit, die die Arbeits­gerichte bisher weniger beschäftigt habe als erwartet. „Häufiger geht es um Datenschutz. Die Stellung von Daten­schutz­beauftragten wird das Bundes­arbeits­gericht weiter beschäftigen. Wir haben auch dem Europäischen Gerichtshof rechtliche Fragen vorgelegt.“

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Arbeitsrechtliche Fragen rund um Corona grundsätzlich entschieden

Einige Arbeits­rechtliche Probleme, die sich während der Pandemie ergaben, seien inzwischen grund­sätzlich entschieden, sagte Gallner. Das gelte unter anderem für die Frage, ob Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Im Fall einer Orchester­musikerin aus München bejahten die Richter das - die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen. Das Urteil bleibe aktuell, sollten die Corona-Infektionen erneut drastisch steigen. Höchstrichterlich entschieden sei auch, dass Corona-Prämien nicht gepfändet werden dürften.

Problem der Rückkehr aus Corona-Risikogebieten bleibt aktuell

Es ging aber auch um Rückkehrer aus Corona-Risiko­gebieten - ein Urteil, das mit Blick auf die Situation in China weiter Relevanz hat. Danach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten grund­sätzlich weiter bezahlen, wenn sie härtere Quarantäne­regeln als behördlich vorgeschrieben erlassen. Einen anderen Fall legten die Bundes­arbeits­richter dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor: Es geht darum, ob bereits genehmigter Urlaub bei einer plötzl­ichen Corona-Quarantäne gutgeschrieben werden muss.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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