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Strafrecht | 14.07.2022

Bestechlichkeit von Abgeordneten

Koalition will Regeln gegen Bestechlichkeit von Abgeordneten schärfen

Bestehende Strafbarkeits­lücken sollen „schnell­stmöglich“ geschlossen werden

Juristisch blieben lukrative Maskendeals für zwei CSU-Politiker ohne Folgen. Die Berliner Ampel­koalition will daher nun rasch die Regeln für Abgeordnete verschärfen. Die Notwendigkeit wird auch in der Union gesehen.

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Nach der Ent­scheidung des Bundes­gerichts­hofs in der Masken­affäre zugunsten zweier CSU-Politiker strebt die Koalition rasch eine Rechts­verschärfung an. Bestehende Strafbarkeits­lücken müssten „schnell­stmöglich“ geschlossen werden, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestags­fraktion, Sonja Eichwede, dem „Tages­spiegel“. „Wir arbeiten bereits intensiv an einer wirksamen und praxis­tauglichen Gesetzes­verschärfung“, sagte die SPD-Politikerin. „Dazu stehen wir innerhalb der Ampel­fraktionen im engen Austausch miteinander und sind in Gesprächen mit dem Bundes­ministerium der Justiz.“

Haßelmann spricht von „schamloser Selbstbereicherung“

Im Koalitions­vertrag heißt es: „Wir werden den Straftat­bestand der Abgeordneten­bestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten.“ „Das müssen wir jetzt angehen“, sagte die Fraktions­chefin der Grünen, Britta Haßelmann, dem Redaktions­netzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). „Angesichts der schamlosen Selbst­bereicherung einzelner Abgeordneter aus CDU/CSU mit Maskendeals sind viele Menschen zurecht empört, dass diese Abgeordneten nun straffrei bleiben“, sagte Haßelmann. SPD-Fraktions­vize Dirk Wiese sagte dem RND, bei Abgeordneten­bestechung und -bestechlichkeit „um keine Lappalie, sondern um nunmehr ein Verbrechen“.

Millionenprovisionen für CSU-Politiker

Der Bundes­gerichts­hof hatte mitgeteilt, dass er in der Masken­affäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtags­abgeordneten und einen einstigen Bundes­tags­ab­geordneten als nicht erfüllt ansieht. Die lang­jährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona-Pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundes­regierung und die bayerische Staats­regierung vermittelt - und dafür üppige Provisionen erhalten.

Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäfts­führer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro. Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtags­abgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Partei­Ã¤mter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreis­vorsitz Günzburg.

Grünen-Fraktionsv­ize Konstantin von Notz befand, das Gericht treffe keine Schuld. „Es musste auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen entscheiden. Diese reichen nicht aus. Das wurde nun noch einmal schmerzhaft deutlich“, sagte von Notz dem „Tages­spiegel“.

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CSU: „Das Gesetz zur Abgeordnetenbestechlichkeit muss verschärft werden“

Die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen wird auch in der CSU gesehen. „Das Gesetz zur Abgeordneten­bestechlichkeit muss verschärft werden“, sagte der Rechts­experte der CSU-Landes­gruppe im Bundestag, Volker Ullrich, der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstag). Die BGH-Ent­scheidung zeige, dass gehandelt werden müsse. „Wenn immer es einen direkten Mandats­bezug gibt und daraus Geschäfte entstehen, sollte es künftig von der Vorschrift umfasst sein“, sagte Ullrich. Er werde sich in der Unions­fraktion dafür einsetzen.

Die Ent­scheidung des BGH sei zu respektieren, das Handeln der beiden Politiker sei dennoch „grundfalsch“ gewesen, betonte Ullrich. „Mit der Krise Geld zu verdienen, mag nicht strafbar gewesen sein. Es bleibt aber politisch und moralisch verwerflich.“

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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