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Kontogebühren der letzten drei Jahre können zurückgefordert werden
Das betreffe nicht nur Kunden der beklagten Bausparkasse Badenia, erklärt Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch Kunden anderer Kassen profitieren demnach von dem Urteil. Mindestens für die letzten drei Jahre könnten Betroffene ihr Geld zurückfordern.
Verjährungsfristen noch nicht endgültig geklärt
Das heißt: Entgelte, die im Jahr 2014 oder später gezahlt wurden, könnten noch mindestens bis Ende 2017 zurückverlangt werden. Ob der Erstattungsanspruch bei früher gezahlten Entgelten bereits verjährt ist, sei bislang noch nicht entschieden. Wichtig ist auch, dass es sich nur um Gebühren handelt, die während der Darlehensphase gezahlt wurden.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen einer Kontogebühr der Bausparkasse Badenia von 9,48 Euro im Jahr. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, entschied der Bundesgerichtshof.