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Infektionsschutzrecht und Verwaltungsrecht | 31.03.2022

Corona-Pandemie

Kürzere Quarantäne geplant - Weiter Streit um Corona-Schutz

Änderungen bei den Quarantäne- und Isolations­regeln

Ab Sonntag soll mit allgemeinen Masken­pflichten und anderen Vorgaben Schluss sein - vieler Warnungen zum Trotz. Zwischen Bund und Ländern knirscht es beim Corona-Kurs. Bei Quarantäne­zeiten tut sich etwas.

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In der aktuellen Corona-Welle in Deutschland mit vielen, aber meist leichteren Infektionen sollen die Quarantäne­regeln vereinfacht werden. Die Dauer soll generell auf fünf Tage verkürzt werden, wie ein Vorschlag des Bundes­gesundheits­ministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) vorsieht. Das Konzept, das am Mittwoch an die Länder verschickt wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Kurz vor dem Ende der meisten Alltags­auflagen schwelt der Streit über mehr Schutz­regeln in Regionen mit kritischer Lage weiter. Das Angebot kostenloser Bürger­tests bleibt bis in den Frühsommer bestehen.

Personalausfälle vermeiden

Gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) sagte in Berlin, die Vorgaben zu Absonderungen seien in der jetzigen Welle nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne. Hintergrund ist auch, angesichts vieler Infektionen Personal­ausfälle vor allem in wichtigen Versorgungs­bereichen zu vermeiden.

Kürzere Quarantäne geplant

Künftig sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, noch fünf Tage dauern, wie aus dem Vorschlag hervorgeht. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und - beginnend nach fünf Tagen - wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Zudem soll „keine strenge Isolierung“ mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheits­amtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll entfallen. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen enden.

Auch die Quarantäne für Kontakt­personen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine „strenge Quarantäne“ sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen. Für Beschäftigte im Gesundheits­wesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.

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Kostenlose Schnelltests bis Ende Juni

Im Kampf gegen mehr An­steckungen wird das Angebot kostenloser Schnell­tests für alle verlängert. Die vorerst bis 30. März geltende Test­verordnung, die auch die Bürger­tests regelt, bleibt nun bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Das sehen Verordnungs­Ã¤nderungen vor, die am Mittwoch im Bundes­anzeiger verkündet wurden. Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal.

Im Streit um den weiteren Corona-Kurs trat Lauterbach Vorbehalten vieler Länder gegen den neuen Rechts­rahmen für weitergehende Vorgaben in sogenannten Hotspots entgegen. „Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre. Es sollte viel mehr genutzt werden.“ Der Minister nannte es „beklagens­wert und falsch“, dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er dies angemessen fände. Eine Über­lastung des Gesundheits­wesens als Voraussetzung dafür sei begründbar. Er sei überzeugt, dass flächendeckende Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg rechtlich Bestand haben würden.

Nur zwei Länder wenden Hotspot-Regel an

Nur diese beiden Länder wollen vorerst die Regel anwenden, die in regionalen Hotspots schärfere Auflagen etwa mit mehr Masken­pflichten und Zugangs­regeln erlaubt, wenn das Landes­parlament für diese eine kritische Lage feststellt. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundes­gesetz nicht möglich sei. Grund­sätzlich sieht das von der Ampel-Koalition geänderte Infektions­schutz­gesetz ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutz­vorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflege­heimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispiels­weise in Schulen vor.

Bundes­justiz­minister Marco Buschmann (FDP) verteidigte erneut die Hotspot-Regel. Sie gebe den Ländern die nötigen Instrumente, wenn die medizinische Versorgungs­lage vor Ort nicht mehr gewähr­leistet sein sollte. „Das sind bewusst hohe Hürden, damit wir von den pauschalen und flächendeckenden massiven Freiheits­einschränkungen wegkommen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Das Gesundheits­ministerium hob indes erneut hervor, dass Hotspots nicht nur Städte und Landkreise umfassen könnten, sondern ausdrücklich auch ganze Bundes­länder.

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Lauterbach glaubt an allgemeine Impfpflicht

Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, dass ein Kompromiss für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht erreicht werden kann. Nach seiner Kenntnis werde an einem gemeinsamen Vorschlag gearbeitet. Er rechne damit, dass er sein Ministerium in den nächsten Tagen erreiche, so dass möglicher­weise ein gemeinsamer Entwurf formuliert werden könne. Die Kompromiss­linien, die sich abzeichneten, seien überzeugend und klug. Nähere Angaben machte dazu er nicht.

Der Bundestag soll am Donnerstag kommender Woche (7. April) ohne sonst übliche Fraktions­vorgaben darüber entscheiden, Mehrheiten waren aber noch ungewiss. Den größten Rückhalt hat ein Entwurf einer Abgeordneten­gruppe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren, den auch Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (SPD) unterstützen. Daneben gibt es einen Entwurf einer Gruppe für eine Beratungs­pflicht und eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren. Ein weiterer Gruppen­antrag lehnt eine Impfpflicht ab. Auch Union und AfD haben Anträge vorgelegt.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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