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Familienrecht und Genderrecht | 08.09.2022

Reform des Familienrechts

Lesbisches Paar will mit Klage gemeinsame Mutterschaft erreichen

Ein lesbisches Paar aus Berlin klagt in Karlsruhe, weil nach derzeitiger Rechtslage nicht beide Frauen als Eltern ihres gemeinsamen Kindes eingetragen werden können. Das Abstammungsrecht sei aus der Zeit gefallen und müsse dringend reformiert werden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag mit. Die GFF und die Betroffenen-Initiative Nodoption unterstützen die Verfassungsbeschwerde, die im Laufe des Tages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden sollte.

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Nach der gesetzlichen Definition ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die es geboren hat. Als Vater gilt grundsätzlich der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.

Kind hat rechtlich nur eine Mutter

Das im März 2020 geborene Kind der Klägerinnen wurde mit einer privaten Samenspende gezeugt. Rechtlich betrachtet hat es nur eine Mutter. Die Partnerin, die das Kind nicht ausgetragen hat, könnte es höchstens adoptieren. In der GFF-Mitteilung nennt sie das „eine Zumutung und keine Alternative zur Elternschaft ab Geburt“. „Wir haben uns gemeinsam für unser Kind entschieden, teilen uns die Verantwortung und sind eine Familie wie andere auch.“ Die GFF kritisiert außerdem, dass betroffene Kinder während des langwierigen Adoptionsverfahrens schlechter abgesichert sind.

Familienrecht soll reformiert werden

Die Ampel-Regierung arbeitet an einer Reform des Familienrechts. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“ Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich im Juli zuversichtlich gezeigt, dass es noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf geben könnte. Er hatte aber auch gesagt, dass es zunächst um „die unkompliziert gelagerten Fälle“ gehen solle. Bei anderen Konstellationen gebe es noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung.

GFF und Nodoption befürchten daher, dass zum Beispiel die Samenspende eines Freundes oder Bekannten nicht umfasst sein könnte. Auch Menschen ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Eintrag „divers“ drohten außen vor zu bleiben, teilten die Organisationen mit.

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Mehrere Verfahren beim Bundesverfasssungsgericht

Beim Verfassungsgericht sind nach Auskunft eines Sprechers bereits drei Verfahren zu der Frage anhängig. In diesen Fällen hatten jeweils Zivilgerichte Karlsruhe eingeschaltet, weil sie die derzeitige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig halten. Wann es eine Entscheidung gibt, sei noch nicht absehbar, hieß es.

Quelle: dpa, DAWR (pt)
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