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Kartellrecht und Schadensersatzrecht | 06.10.2022

Lkw-Kartell

Nach BGH-Urteil: Neue Hoffnung für Kläger im Lkw-Kartell-Prozess

Vor dem LG geht es jetzt aber zu­nächst ein­mal darum, ob die Sam­mel­kla­ge in die­ser Form über­haupt zu­läs­sig ist

Die erste Sammelklage gegen das Lkw-Kartell vor dem Landgericht München war gescheitert, aber jetzt sind die Karten neu gemischt. Im zweiten Mammut­verfahren wollen die Richter erst einmal Ordnung schaffen.

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Nach einem wegweisenden Urteil des Bundes­gerichts­hofs zu Sammel­klagen sehen die Kläger im zweiten großen Lkw-Kartell­prozess vor dem Landgericht München nun bessere Chancen auf Schaden­ersatz. Der Vorsitzende Richter Tobias Pichlmaier deutete zum Auftakt am Mittwoch an, „dass wir die Klage nicht als unzulässig abweisen werden“. Voraussichtlich wird das riesige Verfahren jedoch auf­gespalten.

Käufer fordern 590 Millionen Euro Schadenersatz wegen Preisabsprachen

Käufer von annähernd 100.000 Lastwagen von MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault fordern 590 Millionen Euro Schaden­ersatz wegen Preis­absprachen. Die EU-Kommission hatte den Konzernen bis 2017 fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EU-Kommission hatte allerdings offengelassen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.

Sammelklage zulässig?

Vor dem Landgericht München geht es jetzt aber zunächst einmal darum, ob die Sammelklage in dieser Form überhaupt zulässig ist. Denn wie in einem vorangegangenen Prozess haben auch diese Lkw-Käufer ihre Forderungen an die Inkasso-Firma Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent Provision bekommt.

Erste Klage war abgewiesen worden

Die erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das Landgericht München im Februar 2020 abgewiesen, weil die Kläger­firma ihre Inkasso-Erlaubnis mit der Sammelklage überschreite. Inzwischen hat aber der BGH eine Sammelklage der Financial­right-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte.

Richter Pichlmaier sagte, eine rasche Klage­abweisung wie im ersten Verfahren werde es nach der Rechtsprechung des BGH wohl nicht geben. Allerdings möchte die Kammer das extrem große Verfahren in mehrere kleinere auftrennen, um die schiere Masse handhabbar zu machen. Das Gros der Klage betreffe Lkw-Käufe in Deutschland, und dazu erwarte das Landgericht Ende Oktober ein Sach­verständigen-Gut­achten. Um „mehr Ordnung“ in die Klage zu bringen, wolle das Gericht Financialright auftragen, die Lkw-Käufe der über 6000 Unternehmen in 26 Staaten nach Märkten, Fahrzeug­nummer, Kaufpreis, Vertrags­partner und Schadens­höhe genau aufzulisten. Eine Aufspaltung des Verfahrens in gleich­artigere Streit­fälle und eine solche Liste würden die Rechtsprechung deutlich beschleunigen.

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Richter kann Unmut der Hersteller verstehen

Den Unmut der Lkw-Hersteller über sehr viele Fehler in der Klage könne er verstehen, sagte der Vorsitzende Richter. Dieselben Fahrzeug­nummern tauchten mehrfach auf, sogar Autos seien aufgeführt. Aber die Beklagten hätten keinen Anspruch auf eine fehlerfreie Klage, und die Kammer halte die Menge der Fehler nach bisheriger Einschätzung noch für verhältnismäßig.

Klage wurde bereits vor vier Jahren eingereicht

Die vorläufigen Einschätzungen des Gerichts wurden von den Parteien kontrovers diskutiert. Voraussichtlich würden weitere mündliche Verhandlungen folgen, sagte Pichlmaier. Die jetzt verhandelte Klage sei schon vor vier Jahren eingereicht worden, aber angesichts der schieren Masse und der Komplexität werde die Sache wohl noch lange dauern.

Am 14. Oktober will die Kammer den Parteien Gelegenheit geben, zu der vorgesehenen Verfahrens­abtrennung nach Märkten Stellung zu nehmen. Danach werden dann voraussichtlich nach Trennung in den einzelnen Verfahren neue Termine zur mündlichen Verhandlung gemacht.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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