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Nach Ansicht des Gerichts hat Domscheit-Berg eine Polizistin bei einer Demo verletzt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Juni 2015 bei einer Mahnwache für im Mittelmeer ertrunkene Flüchtlinge eine Beamtin im Gerangel „mit ihren Fingernägeln erwischt“ und eine kleine Kratzwunde verursacht hatte. Dies habe aber auch die Polizistin als Lappalie angesehen.
Verteidigung will Rechtsmittel einlegen
Die Verteidigung will Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Netzaktivistin Anke Domscheit-Berg, die bei der Bundestagswahl 2017 für die Brandenburger Linke kandidieren möchte, setzt auf einen Freispruch. Ursprünglich war ihr zur Last gelegt worden, bei der Mahnwache mit dem Blumenstrauß gegen die Kamera eines Polizisten geschlagen und einem weiteren Beamten mit den Blumenstielen durch den offenen Helm ins Gesicht gestochen zu haben.
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