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Staatsrecht und Verfassungsrecht | 11.03.2022

Beobachtung

Neuer Gerichts­beschluss macht Weg zur Beobachtung der AfD frei

VG Köln lehnt Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachts­fall ab

Nach einem neuen Gerichts­beschluss ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungs­schutz frei.

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Wie das Verwaltungs­gericht Köln mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachts­fall ab.

Ein sogenannter Hänge­beschluss, mit dem das Gericht dem Verfassungs­schutz zu einem früheren Zeitpunkt die Einstufung der AfD als Verdachts­fall vorerst untersagt hatte, hat sich damit erledigt. „Es gibt keine Ent­scheidung des Verwaltungs­gerichts Köln mehr und auch kein Verfahren aufgrund dessen eine Beobachtung verboten wäre“, sagte ein Gerichts­sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Der Verfassungs­schutz selbst bestätigte der dpa: „Nunmehr kann die Verdachts­fall­bearbeitung unmittelbar durch das Bundesamt für Verfassungs­schutz aufgenommen werden.“

Beteiligte können Beschwerde einlegen

Einem zweiten Eilantrag der AfD, der sich dagegen richtete, dass der Verfassungs­schutz dem sogenannten Flügel der Partei zu einem früheren Zeitpunkt 7000 Mitglieder zugeordnet hatte, gab das Gericht statt. Bei beiden Eil­anträgen entschied das Gericht damit genauso wie in ähnlich gelagerten Verfahren. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungs­gericht in Münster entscheiden würde.

VG: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Am Dienstag hatte das Verwaltungs­gericht entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungs­schutz die AfD als Verdachts­fall einstufen darf. Es gebe ausreichende Anhalts­punkte für verfassungs­feindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Zwar sei der sogenannte Flügel formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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