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Strafrecht | 14.02.2023

Haft­entlassung

Platz- und Personal­mangel führen zu Entl­assungen aus Haft

Verdächtige wegen zu langer Verfahren aus U-Haft entlassen

Deutschlands Justiz­system hat zu wenig Personal. Vermehrt werden deshalb Verdächtige aus der Untersuchungs­haft entlassen. In Berlin sorgt der Fall eines frei­gelassenen Verurteilten für Aufregung.

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Zu wenig Personal, komplexe Straf­verfahren und Personal­mangel: Obwohl es teils um schwerwiegende Straftaten geht, gibt es eine wachsende Zahl von Verdächtigen, die wegen zu langer Verfahren aus der Untersuchungs­haft entlassen werden müssen. In Berlin führte Platzmangel dazu, dass ein verurteiltes Clan-Mitglied vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Im Maßr­egelv­ollzug sei kein Platz frei gewesen, hieß es am Sonntag von der Berliner Staats­anwaltschaft.

Sieben Jahre Haft nach Geldtransporter-Überfall

Der Mann war im September 2021 nach einem Geld­transporter-Überfall wegen des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körper­verletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Beschluss zur Haft­entlassung stammt vom 3. Februar 2023, wie eine Behörden­sprecherin nun erklärte. „Der Verurteilte war dann mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen.“ Zuvor hatten „Spiegel TV“ und „Tages­spiegel“ berichtet. Der Verurteilte sollte laut Urteil wegen Drogen­problemen nach einer bestimmten Haftzeit in den Maßr­egelv­ollzug kommen. „Die Über­führung scheiterte daran, dass das Krankenhaus des Maßr­egel­vollzugs regelmäßig rück­meldete, noch keine Kapazitäten zu haben, auf die Warteliste verwies und bis Mitte Januar 2023 eine Aufnahme in den Maßr­egelv­ollzug nicht absehbar war“, teilte die Sprecherin der Staats­anwaltschaft mit. Man habe das Clan-Mitglied nicht länger in Haft halten können. Die restliche Strafe des Verurteilten verfällt durch die Freilassung aber nicht, wie die Sprecherin sagte. Er werde zu gegebener Zeit wieder vorgeladen.

Lage nicht nur in Berlin schwierig

Nach Angaben der Staats­anwaltschaft ist das kein reines Berliner Problem. Eine Verlegung in ein anderes Bundesland sei zwar theoretisch möglich gewesen, die Situation dort sei aber „vergleichbar schwierig“. Für weitere Probleme bei der Justiz sorgt, dass Straf­verfahren zunehmend lange dauern. Die Zahl der Verdächtigen, die deswegen aus der Untersuchungs­haft entlassen werden müssen, wächst. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit mindestens 73 Menschen wegen einer zu langen Verfahrens­dauer frei, wie aus Zahlen des Deutschen Richter­bundes hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

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Mehr als 300 Häftlinge entlassen wegen zu langer Verfahren

2021 hatten die Justiz­verwaltungen der Länder demnach 66 Fälle gemeldet, 2020 waren es 40. Der Richterbund sieht als Ursache für die Entwicklung zunehmend komplexe Straf­verfahren, aber auch einen Personal­mangel bei Staats­anwaltschaft und Gerichten. In den zurück­liegenden fünf Jahren sind den Angaben zufolge mehr als 300 Verdächtige aus der U-Haft entlassen worden, weil die Verfahren zu lange dauerten. Der Verband bezieht sich bei den Angaben auf eine Umfrage der „Deutschen Richter­zeitung“ bei den Justiz­ministerien und Ober­landes­gerichten der 16 Länder.

Bayern an der Spitze

Demnach hat Bayern für 2022 mit 15 aufgehobenen Haft­befehlen die höchste Zahl gemeldet. Berlin meldete nach den Daten der „Deutschen Richter­zeitung“ für 2022 wie im Vorjahr 9 Fälle, die Berliner Justiz­verwaltung sprach dagegen für 2021 von 8 Fällen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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