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Allgemeines Persönlichkeitsrecht | 10.08.2013

„Pöbelhans“ und „hinterfotziges Arschloch“ - Krömer als Kunstfigur darf provozieren

So nun hat die ARD gestern Abend die neue Folge der „Krömer – Late Nigth Show“ mit dem Gast Matthias Matussek ausgestrahlt. Matussek und sein Anwalt Joachim Steinhöfel konnten die Ausstrahlung nicht verhindern. Das Landgericht Hamburg hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung der Sendung abgelehnt.

Matussek wurde von Krömer in der Sendung teils heftig beschimpft. Statt wie in Talkshows üblich wurde Matussek nicht als Journalist und Autor vorgestellt, sondern als „Pöbelhans“ und „hinterfotziges Arschloch“. Später bezeichnete Krömer Matussek als „Puffgänger“ und würgte Wortbeiträge Matusseks mehrfach ab.

Matussek fand das gar nicht lustig und wollte daher die Ausstrahlung der Sendung verhindern. Eigentlich gut nachzuvollziehen, denn wer möchte schon in der beschriebenen Weise in einer Talksendung behandelt werden? Aber jeder B- bis Z-Prominente, der noch an der Sendung teilnimmt, weiß doch, dass es bei Krömer meist nur um Krawall geht und den Moderator der Gast eigentlich überhaupt nicht interessiert. Normale Talkshow-Gespräche finden bei Krömer nicht statt.

Vielleicht gelingt es Matussek und seinem Anwalt ja noch spätere Wiederholungen der Sendungen untersagen zu lassen. Allerdings werden demnächst sicher Schnipsel der Sendung bei You-Tube und an anderer Stelle im Internet auftauchen.

Indem Matussek sich gerichtlich gegen die Sendung wandte, hat er sich selbst keinen Gefallen getan. In vielen Medien wurde über den Rechtsstreit berichtet. Krömer, der rbb und die ARD hätten sich keine bessere Werbung wünschen können.

Einwilligung in die Ausstrahlung durch Teilnahme an der Sendung

Nach Informationen des „Tagesspiegel“ lehnte das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung übrigens ab, weil es keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Matusseks erkennen konnte. Indem Matussek an der Sendung teilgenommen habe, habe er auch in die Ausstrahlung der Sendung eingewilligt.

Povokante Äußerungen als Stilmittel

Allerdings zeigte sich das Landgericht Hamburg dann schon von der gegenüber Matussek „verwendeten Ausdrucksweise“ überrascht. Es sah Krömer aber als eine Kunstfigur an, die die Gäste der Show durch eine „bewusst distanzlose Sprache“ provozieren will. Die Äußerungen seien nach Ansicht des Landgerichts „Stilmittel“ und „Markenzeichen“ des Moderators.

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