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EU-Recht, Staatsrecht und Wahlrecht | 09.03.2014

Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle verteidigt das Urteil zur Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl sieht sich das Bundesverfassungsgericht dem Vorwurf der Europafeindlichkeit ausgesetzt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2014 die Dreiprozenthürde bei der Europawahl gekippt hat, hagelt es von vielen Seiten heftige Kritik. Dem Bundesverfassungsgericht wird Europafeindlichkeit vorgeworfen.

Voßkuhle ist überzeugter Europäer

Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle nimmt sich selbst und das Gericht jetzt in Schutz. „Ich persönlich sehe mich als überzeugten Europäer und finde die Idee eines europäischen Bundesstaates als Fernziel nach wie vor sinnvoll“, sagte Voßkuhle dem SPIEGEL. Er könne nicht erkennen, „dass das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen die europäische Integration an irgendeiner Stelle ernsthaft behindert hätte“, so Voßkuhle.

Bundesverfassungsgericht steht zu Europa

Vielmehr gewinnt Voßkuhle der Verfahren viel Positives ab. Das Vertrauen der Bürger in die Intergration werde verstärkt, wenn die Rechtsfragen der europäischen Einigung in Karlsruhe öffentlich verhandelt würden. Das Bundesverfassungsgericht trage so dazu bei, dass das „das europäische Haus stabil und bürgernah gebaut“ werde.

Vielmehr habe das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung kontinuierlich dazu beigetragen, dass das Aufkommen radikaler Bewegungen in Deutschland erschwert worden sei.

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