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Das Landgericht sprach den 67-Jährigen wegen Nötigung und Körperverletzung im Amt schuldig. Es bestätigte damit im Berufungsverfahren das Urteil des Amtsgerichts, senkte aber die Strafhöhe von ursprünglich 11.000 Euro deutlich ab. Die Frau hatte bei der Tat vor vier Jahren eine Gehirnerschütterung erlitten.
Radfahrerin fuhr nachts ohne Licht
Sie war nachts ohne Licht unterwegs gewesen. Der Polizist hielt sie an. Und um zu verhindern, dass sie weiter fährt, ließ er ihr die Luft aus dem Vorderreifen, so die heute 34-jährige Schauspielerin. Sie beschimpfte ihn daraufhin grob. „Dafür geb' ich Dir zwei zurück“ habe der Beamte gesagt und ihr zwei Mal von oben auf den Kopf geschlagen, lautet die Darstellung der Frau.
Kollege hat nichts mitbekommen
Das Gericht glaubte ihr. Der Ex-Polizist hatte den Vorfall bestritten. Sein Anwalt hatte vergeblich Freispruch gefordert. Die Frau hatte damals das Kennzeichen des Streifenwagens notiert. Der Kollege des Beamten bestätigte zudem die Kontrolle der Frau, will aber - zur Verwunderung des Gerichts - von der Misshandlung nichts mitbekommen haben.