wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verkehrsrecht | 07.02.2015

Tempoüberschreitung

Raserei wegen Heißhunger: Mit Tempo 186 km/h zum Cheeseburger

Ein Autofahrer, der Heißhunger auf einen Triple-Cheeseburger hatte, wurde mit 186 km/h von der Polizei erwischt. Dass nur 100 km/h erlaubt waren, hatte den Hungrigen nicht gestört.

In Melbourne (Australien) stellte die Polizei auf der Autobahn einen Raser, der für seine Tempoüberschreitung eine sehr ungewöhnliche Ausrede hatte. Der Mann war mit 186 km/h durch die Radarfalle der Polizei gerast. Erlaubt waren aber nur 100 km/h. Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf und stellten den Mann.

Heißhunger auf einen Triple-Cheeseburger

Der Autofahrer rechtfertigte seine Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem fürchterlichen Hunger. Er habe Heißhunger auf einen Triple-Cheeseburger.

Der teuerste Cheeseburger in Melbourne

Die Ausrede kam bei den Polizisten nicht an. Sie beschlagnahmten das Auto für 30 Tage. Außerdem erwartet den Autofahrer jetzt eine hohe Geldstrafe. In der Pressemitteilung der Polizei heißt es: „Das wird der teuerste Cheeseburger in Melbourne“.

Siehe auch:

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#493

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d493
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!