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Internetrecht und Persönlichkeitsrecht | 06.02.2017

Facebook

Rechtsanwalt Chan-Jo Jun: Facebook ist deutsches Recht egal

Facebook soll sein Geschäfts­modell ändern

Vor dem ersten @ART3762:anwaltsregister[Prozess gegen Facebook in Deutschland (DAWR berichtete)]@ hat der Anwalt des Klägers, Chan-Jo Jun, dem Unternehmen vorgeworfen, deutsches Recht bewusst zu ignorieren.

Kläger-Anwalt Jun sagte im rbb-Inforadio, die Gemeinschafts­standards von Facebook besagten, dass Verleumdung und üble Nachrede nicht verboten seien. „Nacktheit ist verboten, aber Hass nur unter­bestimmten Umständen. Facebook hat die Gemeinschafts­standards so gemacht, dass möglichst viele Menschen verknüpft werden. Das ist deren Mission. Das deutsche Recht ist denen dabei aber egal.“

Eigene Standards statt deutsches Recht

Facebook versuche, mit seinen eigenen Standards durch zukommen, so Kläger-Anwalt Jun weiter. „Vielleicht, weil sie befürchten, sonst Umsatz zu verlieren, weil Nutzer sonst abwandern würden. Wir müssen uns überlegen, ob wir uns gefallen lassen, dass das Leben auf Facebook von den Gemeinschafts­standards und nicht von deutschem Recht und dem Grundgesetz geprägt wird.“

Opfer von Verleumdungskampagnen müssen geschützt werden

Zu seinen Zielen im Prozess sagte Kläger-Anwalt Jun: „Entweder werden wir FB dazu zwingen, sein Geschäfts­modell so zu ändern, dass Opfer von Verleumdungs­kampagnen geschützt werden, oder wir werden feststellen, dass unser Rechtsstaat doch nicht in der Lage ist, auf Grundlage der heutigen Rechtslage etwas gegen Facebook zu unternehmen.“

Flüchtling klagt gegen Facebook

Ein syrischer Flüchtling hat das US-Unternehmen verklagt, weil es gefälschte Fotos von ihm nicht löschen will. Ein Selfie des Mannes mit Bundes­kanzlerin Angela Merkel war von Hetzern neben Fahndungs­fotos von Terroristen montiert worden.

Siehe auch:

  • @ART3762@
Quelle: rbb/DAWR/ab
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#3765

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