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Wettbewerbsrecht | 11.12.2014

Sittenwidrige Schädigung

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen: RA Urmann muss Schadenersatz bezahlen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Wem aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung Anwaltskosten entstehen, kann diese von der Abmahnkanzlei zurückverlangen - bei Nachweis sittenwidriger Schädigung.

Dies bekam nun der wegen massenhafter Redtube Abmahnungen Ende letzten Jahres bekannt gewordene Anwalt Thomas Urmann zu spüren. Dieser war bereits vor seinen Redtube-Aktivitäten auf dem Abmahnmarkt unterwegs. Vor zwei Jahren hatte er für die KVR Handelsgesellschaft mbH eine Vielzahl von Online-Shops wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt.

LG Regensburg bestätigt Verurteilung Urmanns

Einer der Abgemahnten setzte sich zur Wehr. Ihm entstanden dabei Kosten von 1.716,50 Euro für die Verteidigung, die er daraufhin von RA Urmann ersetzt verlangte. Das Amtsgericht Regensburg verurteile Urmann bereits am 05.07.2013 (Az. 4 C 3780/12) zur Zahlung. Dieses Urteil wurde nunmehr vom Landgericht Regensburg (Urteil vom 02.12.2014, Az. 2 S 194/13) in der Berufung bestätigt.

Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig erfolgt

Das Landgericht hielt es für erwiesen, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich erfolgt waren. Urmann konnten 1.043 Abmahnungen innerhalb von 10 Tagen nachgewiesen werden - obwohl das Unternehmen, für das er die Abmahnungen aussprach, sich damals in einer absoluten Start-up-Phase befand und ein ernstlicher Online-Handel gar nicht geplant war. Auch verfügte das Unternehmen gar nicht über das Kapital, um Rechtsstreitigkeiten in diesem Ausmaß zu führen.

Auftraggeber hatte kein überzeugendes Geschäftsmodell - außer dem Abmahngeschäft

Nach Überzeugung des Gerichts war der Zweck des Unternehmens, für das Urmann die Abmahnungen aussprach, einzig und allein, ein Wettbewerbsverhältnis vorzutäuschen. Das Geschäftsmodell, das Anwalt und Unternehmen gemeinsam verfolgten, war die Abmahntätigkeit.

Geschädigte müssen auf Liquidität der Abmahner hoffen

Das Urteil des LG Regensburg ist das letzte Wort in dieser Sache, da die Revision nicht zugelassen wurde. Allerdings wurde auch lediglich der Anspruch eines einzigen Geschädigten verhandelt. Denn jeder Geschädigte muss zivilrechtlich gesondert gegen den Abmahner vorgehen. Ob der Schadenersatz am Ende aber auch tatsächlich erfüllt wird, ist fraglich. Die KVR Handelsgesellschaft mbH ist bereits insolvent. Ob RA Urmann alle Schadenersatzansprüche erfüllen kann, dürfte ebenfalls mehr als fraglich sein.

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